Antragsvorlage - A/18/0700

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vorzulegen, wonach die pauschale erhöhte Hundesteuer für sogenannte gefährliche Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz NRW abgeschafft und für diese Hunde der reguläre Hundesteuersatz erhoben wird.

2. Die Verwaltung prüft, ob Hunde, die durch einen Beißvorfall oder ein aggressives Verhalten auffällig geworden sind und infolgedessen ordnungsrechtlich als gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRW eingestuft werden, mit einer erhöhten Hundesteuer belegt werden können und schlägt dem Rat ggf. eine geeignete Regelung vor.

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Anlagen

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