Berichtsvorlage - M/18/0735

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Beratungsfolge

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Bezug

A/17/7063 - Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen - Verbesserung der Sichtverhältnisse an der Straße „Zur Eremitenklause“

 

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung wurde gebeten, im Bereich der schlecht einsehbaren Kurve, am Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs „Zur Eremitenklause“, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dazu sollte geprüft werden, ob die Hecken zurückgeschnitten und ergänzende Markierungsmaß­nahmen umgesetzt werden können.

 

Die Siedlung ist durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „VBB14 -Vestische Straße/Auf der Höchte“ im Jahr 2001 beschlossen und daraufhin durch den Vorhabenträger gebaut worden. In den textlichen Festsetzungen 3.e) sowie in der Grünordnungsplanung zum Gestaltungsplan wurde eine Schnitthecke aus Laubgehölzen festgelegt. Diese gilt es somit dauerhaft zu erhalten. Ein Rückschnitt auf ein Maß, welches die Sichtbeziehung nicht stören würde, kann daher nicht vorgenommen werden.

 

Um die Sichtbeziehungen dennoch zu verbessern wird der Einmündungsbereich für den motorisierten Verkehr durch eine Fahrbahnbegrenzung eingeengt, sodass beidseitig eine „Gehwegfläche“ von 1 m Breite entstehen kann (Anlage 1). Zusätzlich wird eine Flächen­markierung im Einmündungsbereich aufgebracht, um auf den Fuß- und Radverkehr auf­merksam zu machen, gegenseitige Rücksicht der Verkehrsteilnehmer zu fordern und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 

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Anlagen

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