Berichtsvorlage - M/18/0688
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtsvorlage über die Prüfung der Einrichtung einer eingezäunten Hundewiese
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Simone Knura
- Beteiligt:
- Bürgerservice
- Verantwortung:
- Herr Nößler, Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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28.04.2026
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Sachverhalt
Bei dem Gelände an der Fahnhorststraße handelt es sich um den ehemaligen Labyrinth–Garten, der im Rahmen der Landesgartenshow im Jahr 1999 errichtet wurde. Auf dem Gelände befindet sich ein Spielgerät, welches als baufällig eingestuft wird. Das betreffende Gelände wird laut Auskunft der SBO seit ca. 15 Jahren nicht mehr genutzt. Das Gelände ist ca. 2500 qm groß und bereits komplett eingezäunt.
Der Zugang ist durch 2 separate Eingänge von der Seite der Fahrradtrasse gewährleistet.
Grundsätzlich kommen als Freilaufflächen für Hunde städtische Flächen infrage, die mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gute Verkehrsanbindung, leichte Erreichbarkeit
- Mindestgröße 1500 m², gut zu überblicken
- Keine Landschafts- oder Naturschutzgebiete
- Keine nachbarlichen Interessenskonflikte
Diese Voraussetzungen sind aus Sicht der Ordnungsbehörde durchaus erfüllt.
Hinsichtlich des Pflegeaufwandes ist seitens der SBO ein fünfmaliges Mähen pro Sommersaison vorgesehen. Das sollte nach Angaben der für die Grünflächenunterhaltung verantwortlichen Servicebetriebe ausreichen, das Gras niedrig zu halten und dennoch einen naturnahen Zustand ermöglichen, der den Hundeinteressen entgegenkommt. Laut Auskunft des Kinderbüros kann das baufällige Kinderspielgerät im Zuge einer Umgestaltung abgerissen werden.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass sich aus Sicht der Ordnungsbehörde und der SBO das Gelände als Hundefreilauffläche eignet. Es müssen lediglich Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter und 2 Hundekottütenspender aufgestellt werden, die aus dem lfd. Budget bestritten werden können. Im Vorfeld der evtl. Umgestaltung muss jedoch noch die Kostenfrage für den aufwendigen Abriss des Kinderspielgerätes geklärt werden. Die Ordnungsbehörde wird die Umnutzung der Fläche als Hundeauslaufwiese anschließend veranlassen.
Bezüglich der Fläche in Höhe der Trasse/Scheuerstraße bleibt festzuhalten, dass der Vorschlag, diese Fläche als Hundeauslauffläche zu nutzen, von den angrenzenden Anwohnern aufgrund nachbarlichen Interessenskonflikten wohl eher nicht geteilt wird.
Außerdem wäre die Errichtung von Zäunen für diese Fläche mit einem sehr kostenintensiven Aufwand verbunden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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225,5 kB
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