Berichtsvorlage - M/18/0677

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Sachverhalt

Die nachfolgenden Ausführungen behandeln den Vollzug der Baumschutzsatzung auf Privatgrundstücken. Die Ausführungen sind auf das gesamte Stadtgebiet bezogen.

 

 

Im Aufgabengebiet Baumschutz wurden im Jahr 2025 qualifizierte Bürger­beratungen zum Thema ”Baumschutz” durchgeführt, die nicht zuletzt dem Ziel dienten, einen vorhandenen Baumstandort zu erhalten.

 

Insgesamt wurden 182 Anträge auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen bei der zuständigen Abteilung der Servicebetriebe Oberhausen eingereicht.

 

Bei der Vorprüfung eines Antrags wird festgestellt, ob der zur Fällung beantragte Baum durch die Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen geschützt ist. Handelt es sich um einen geschützten Baum wird die Antragsbearbeitung aufgenommen. Handelt es sich um einen nicht geschützten Baum wird der Antrag lediglich statistisch aufgenommen und der Antragsteller entsprechend informiert.

 

Die Fachverwaltung geht davon aus, dass die Dunkelziffer der nicht genehmigungspflichtigen Bäume höher ist, als in der Statistik angegeben. Dies liegt darin begründet, dass die Genehmigungspflicht häufig in einem beratenden Gespräch oder Telefonat bereits vorab geprüft wird, sodass es hier nicht mehr zur Antragstellung kommt. 

 

Anträge auf Fällung oder Rückschnitt beinhalten teilweise nicht nur einen, sondern mehrere Bäume.

Im Jahr 2025 wurde für 95 Einzelbäume im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine Genehmigungspflicht besteht. 68 dieser Bäume unterlagen aufgrund ihrer Baumarten, ihrer Stammumfänge oder aufgrund des Abstandes zum Gebäude nicht den Bestimmungen der Satzung. 16 Bäume waren bereits abgestorben und 11 Bäume mussten im Rahmen von angezeigten Gefahrenabwehrmaßnahmen entfernt werden.

 

Es wurden in 2025 für 280 Einzelbäume Anträge auf Fällung oder Rückschnitt gestellt. Für 236 Bäume wurde die Fällung und für 44 Bäume ein Rückschnitt beantragt. Nach fachlicher und rechtlicher Prüfung der Anträge wurden für 190 Bäume Fällgenehmigungen und für 16 Bäume Rückschnittgenehmigungen ausgestellt. Für die restlichen 74 Bäume wurden Ablehnungen ausgesprochen.

 

Die zwei häufigsten Gründe für die Genehmigung einer Fällung waren:

 

           Krankheit oder Schädigung des Baumes bzw. Gefahr für Leib und Leben und Sachen (für 96 Bäume) und

           Bauvorhaben (für 91 Bäume)

 

Wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Baumschutzsatzung wurden 6 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

 

Im Nachfolgenden sind die Zahlen bezogen auf die einzelnen Bezirke Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade tabellarisch zusammengefasst.

 

 

 

Osterfeld

Alt-Oberhausen

Sterkrade

Gesamt

Anzahl der zur Fällung beantragten Bäume:

 

51

84

101

236

-     davon wurden genehmigt

 

41

67

82

190

-     davon wurden abgelehnt

 

10

17

19

46

Anzahl der zum Rückschnitt beantragten Bäume:

 

6

14

24

44

-     davon wurden genehmigt

 

3

5

8

16

-     davon wurden abgelehnt

 

3

9

16

28

Mit Fällgenehmigung geforderte Ersatzpflanzungen

88

43

123

254

eingegangene Ausgleichszahlung*

für die Neupflanzung von Bäumen im Stadtgebiet

38.250,00 Euro

 

 

*Die eingegangenen Ausgleichszahlungen beziehen sich auf geforderte Ersatzpflanzungen aus verschiedenen Vorgängen der letzten Jahre. Die Summe ist nicht auf geforderte Ersatzpflanzungen ausschließlich aus dem Jahr 2025 zu beziehen.

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