Berichtsvorlage - M/18/0745
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresbericht 2025 zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Alexandra Guth
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Frau Flöder-Kortz, Herr Roth, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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22.04.2026
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Sachverhalt
1. Einleitung
Der vorliegende Jahresbericht ist ergänzend zu den bereits vorgestellten Quartalsberichten zu verstehen und stellt einen abschließenden Rückblick auf das Jahr 2025 dar. Im Folgenden werden die Transferleistungen und Fallzahlentwicklungen im Fachbereich 3-1-40 aufgezeigt und im Vergleich zu den Vorjahren ab 2022 dargestellt. Bei der Darstellung der Transferleistungen ist das Ergebnis des jeweiligen Betrachtungszeitraums gegenübergestellt. Ebenso findet sich eine Grafik der Mittelerhöhung durch die ÜPL (Überplanmäßige Leistung), die aufgrund des nicht auskömmlichen Gesamtjahresbudgets notwendig wurde.
Im Jahresbericht findet sich unter Kapitel 4 der Rückblick für das Jahr 2025 und ein Ausblick für die erzieherischen Hilfen für 2026, unter Einbeziehung des Themenfeldes der Jugendhilfeplanung HzE (Hilfe zur Erziehung).
Alle Daten sind dem Modul WJH (Wirtschaftliche Jugendhilfe) des Fachverfahrens LogoData entnommen und wurden für den Jahresbericht 2025 am Stichtag 20.03.2026 erhoben. Zur besseren Lesbarkeit sind detailliertere Darstellungen der Sachkonten dem Jahresbericht als Anhang beigefügt.
Wie in den Vorberichten ist auch hier darauf hinzuweisen, dass es regelmäßig zu Verzögerungen zwischen den erbrachten Leistungen in einem Leistungsmonat und dem tatsächlichen Rechnungseingang mit entsprechender Sollstellung kommt, wodurch sich das Gesamtergebnis noch geringfügig verändern kann. Diese Verzögerungen können ebenfalls zur Folge haben, dass valide Zahlen für die Quartalsberichte verspätet vorliegen.
2. Übersichten
Die nachfolgenden Abbildungen stellen das Ist-Ergebnis der zugrundeliegenden Betrachtungszeiträume, zum oben genannten Stichtag, dar. Da der monetäre Aufwand im Fachverfahren LogoData bezogen auf den Leistungszeitraum verbucht wird, können sich diese Angaben noch ändern.
2.1 Erstes Halbjahr im Jahresvergleich
In der Grafik ist der Halbjahresvergleich der jeweiligen ersten Halbjahre visualisiert. Die Aufwendungen für die Erzieherischen Hilfen der ersten 6 Monaten des jeweiligen Jahres verzeichnen einen kontinuierlichen Anstieg. Von 2022 bis 2023 sind Steigungen um 10,13 %, von 2023 auf 2024 um weitere 18,29 % und von 2024 auf 2025 um 14,87 % zu verzeichnen. Insgesamt sind die Ausgaben in der Betrachtung von 2022 – 2025 um knapp 50% gestiegen. Die Grafiken 2.1 bis 2.4 beziehen sich auf HzE - Leistungen, nicht auf den gesamten Deckungsring.
2.2 Zweites Halbjahr im Jahresvergleich
Im Halbjahresvergleich der jeweiligen zweiten Halbjahre ist dargestellt, dass die Aufwendungen für die Erzieherischen Hilfen der letzten 6 Monaten des jeweiligen Jahres von 2022 bis 2023 um 10,37 % und von 2023 auf 2024 um 20,02 % gestiegen sind. Die Steigerung von 2024 auf 2025 betrug 10,68%. In der Gesamtschau zeigt sich eine dynamische Entwicklung mit einem Zuwachs der Ausgaben. Insgesamt sind die Ausgaben der zweiten Halbjahre im Betrachtungszeitraum von 2022 – 2025 um 46,62% gestiegen.
2.3 Jahresvergleich
Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung innerhalb der Jahre 2022 auf 2023 von 10,25 %, die Erhöhung von 2023 auf 2024 beträgt 19,18 %, von 2024 auf 2025 beträgt die Steigerung 12,72%. Der Zuwachs der Aufwendungen im Laufe von zwei Jahren (von 2022 auf 2024) fällt mit 31,39 % signifikant hoch aus. Insgesamt zeigen die Grafiken eine kontinuierliche Steigerung der Aufwendungen über den gesamten Betrachtungszeitraum. Der Zeitraum von 2023 auf 2024 verzeichnet die höchste Wachstumsrate.
2.4 Aufschlüsselung nach Quartal 2025
Das Schaubild zeigt die Verteilung der Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung (HzE) im Jahr 2025 auf die einzelnen Quartale. Dabei ist ein kontinuierlicher Anstieg der Ausgaben im Jahresverlauf erkennbar. In Q1 liegen die Aufwendungen bei 19,24 Mio. EUR und steigen in Q2 auf 19,76 Mio. EUR. Zum dritten Quartal zeigt sich eine leichte Erhöhung, während der höchste Wert in Q4 mit 20,06 Mio. EUR erreicht wird. Dementsprechend wird eine kontinuierliche, wenn auch moderate Kostensteigung verzeichnet. Hieran zeigt sich eine typische Dynamik im Bereich der Hilfen zu Erziehung, da sich steigende Fallzahlen, längere Laufzeiten, saisonale Effekte (besonders nach den Sommerferien), Intensivierung von Hilfen und strukturelle Kostenanpassungen (z.B. Entgeltvereinbarungen) im Jahresverlauf abbilden.
2.5 Haushaltsansatz vs. Jahresergebnis 2025 (inkl. UMA)
Die Grafik zeigt die unterjährige Mittelerhöhung durch die ÜPL, bezogen auf HzE Leistungen insgesamt. Es wurden 69,03 Mio. EUR an Budget für Hilfen zur Erziehung angemeldet. Hierin ist der Aufwand für UMA inkludiert. Diese Haushaltsmittel wurden aufgrund des Mehrbedarfs um 11,00 Mio. EUR auf 80,3 Mio. EUR erhöht. Die restlichen 4 Mio. EUR der ÜPL von insgesamt 15 Mio. EUR entfallen auf den Bereich der Erstattungen an Gemeinden.
2.6 Haushaltsansatz vs. Jahresergebnis 2025 (exkl. UMA)
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Der Darstellung ist zu entnehmen, dass das angemeldete Haushalts-Budget (UMA ausgenommen) nicht auskömmlich war. Der Gesamtaufwand lag 13,34 % bzw. 8,4 Mio. EUR über der Haushaltsanmeldung.
2.7 Haushaltsansatz vs. Jahresergebnis 2025 (UMA)
Dieses Schaubild verdeutlicht, dass der in Anspruch genommene Anteil für die UMA bei 1,4 Mio. EUR bzw. 22,88 % über der Haushaltsanmeldung lag. Diese Ausgaben werden vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) nahezu vollumfänglich kompensiert.
2.8 Aufwand HzE 2025 / Verausgabtes Budget
Die Grafik zeigt den Gesamtaufwand für Hilfen zur Erziehung im Jahr 2025 in Höhe von 78,88 Mio. EUR. Davon entfallen 71,35 Mio. EUR auf allgemeine HzE-Leistungen (ohne UMA) und 7,53 Mio. EUR auf Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA). Der Anteil der UMA am Gesamttaufwand beträgt damit 9,54 %.
Die Darstellung verdeutlicht, dass die finanzielle Hauptbelastung weiterhin im Bereich der HzE ohne UMA liegt. Gleichwohl stellt der UMA-Bereich einen eigenständigen, nicht unerheblichen Kostenblock dar, dessen Entwicklung aufgrund externer Einflussfaktoren (z. B. Zugangszahlen) nur eingeschränkt steuerbar ist. Die Sollquote wird auf Basis des Königsteiner Schlüssels ermittelt. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen für UMA nahezu vollständig durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) refinanziert werden, sodass sich die unmittelbare Belastung des kommunalen Haushalts entsprechend relativiert.
Insgesamt wurden 98,6% des gesamten Budgets, inkl. der überplanmäßigen Leistungen für das Jahr 2025 verausgabt. Auf der Einnahmenseite konnte hingegen ein Überschuss von 5,5 Mio. EUR verzeichnet werden (siehe Punkt 4).
Die Bildung von Rückstellungen war bisher nicht auskömmlich. Für das Jahr 2025 wurde aufgrund der Prognosen eine größere Rückstellung gebildet, als in den Jahren davor. Es ist darauf hinzuweisen, dass es grundsätzlich komplex ist passende Rückstellungen zu prognostizieren, da die Höhe der zu leistenden Erstattungen oft erst im Nachgang ersichtlich ist. Die aktuelle Verfahrensumstellung (Kostenerstattung findet nun auch über LogoData statt) ermöglicht zumindest eine Zuordnung der voraussichtlichen Erstattungspflicht und ist somit besser prognostizierbar.
3. Fallzahlentwicklung inkl. UMA
Das Schaubild bildet die Entwicklung der Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung für die jeweiligen Quartale der Jahre 2022 bis 2025 ab. Hierbei sind alle Hilfen berücksichtigt, für die Transferaufwendungen geleistet wurden. Die Fallzahlen in Oberhausen sind von 1.882 im ersten Quartal 2022 auf aktuell 2.144 im letzten Quartal 2025 gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von rund 14 %. Diese Entwicklung lässt sich durch mehrere Faktoren erklären, die sowohl gesamtgesellschaftliche als auch lokale Ursachen haben. Dazu gehören: Zeitverzögerte innerfamiliäre Belastungen als Nachwirkung der Coronapandemie, Zunahme psychischer Belastungen, sowohl bei jungen Menschen als auch bei den Erziehungsberechtigten Betreuungsintensivere Fälle durch Zunahme der Komplexität der Belastungen (z. B. Mehrfachbelastungen wie finanzielle Probleme + psychische Erkrankungen + schulische Schwierigkeiten). Dadurch bleiben Fälle länger im System und erhöhen den Gesamtbestand. Zunehmende soziale Belastungslagen (Armut, Wohnraummangel etc.). Der Anstieg der Fallzahlen ist kein isoliertes lokales Phänomen, sondern Teil einer bundesweiten Entwicklung. Er zeigt einerseits wachsende gesellschaftliche Belastungen, andererseits aber auch eine verbesserte Wahrnehmung und Inanspruchnahme von Hilfen. Ziel muss es sein, weiterhin frühzeitig zu unterstützen, um langfristig intensivere und kostenaufwendigere Maßnahmen zu vermeiden.
4. Rückblick und Ausblick Erzieherische Hilfen
Das Jahr 2025 war im Fachbereich der Erzieherischen Hilfen von personellen Veränderungen in zentralen Funktionsstellen geprägt. Durch die Neubesetzung der Fachbereichsleitung und der AGL in der wirtschaftlichen Jugendhilfe, konnte eine wesentliche Schnittstelle optimiert werden. Hierbei ist hervorzuheben, dass sich die Ertragsseite im letzten Jahr positiv entwickelt hat. Angemeldet war eine Ertragshöhe von 10,6 Mio.EUR, während im Jahresabschluss Erträge in Höhe von 16 Mio. EUR erzielt werden konnten. Daraus ergibt sich ein Überschuss von etwa 5,5 Mio. EUR.
Weiter wurden im Berichtsjahr die Kooperationen zu internen und externen Partnern ausgebaut.
- Intern wird derzeit gemeinsam ein fachbereichsübergreifendes Meldeverfahren gemäß § 8a SGB VIII für den Bereich KTE / KTP erarbeitet. Dies stellt einen wichtigen Schritt zu einem institutionellen Kinderschutzkonzept für das Jugendamt Oberhausen dar, welches fachbereichsübergreifend bindend im Bereich 3-1 im Rahmen des Kinderschutzes zu nutzen sein wird. Die Federführung der Erarbeitung liegt bei den Kolleginnen der QM-Landeskinderschutzstellen.
- Vertieft werden konnte die Kooperation mit der Oberhausener Frauenberatungsstelle und dem Frauenhaus. In gemeinsamer Arbeit werden Hochrisikoeinschätzungen bei häuslicher Gewalt weiterentwickelt. Ziel ist eine präzisiere Bewertung des Risikos schwerer oder tödlicher Gewalt gegenüber Frauen und Kindern. Zudem sollen hieraus passgenauere Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Zudem wird gemeinsam eine Checkliste für die Regionalteams erarbeitet, welche die Handlungssicherheit erhöht, wenn diffuse Mechanismen im Rahmen von häuslicher Gewalt zum Tragen kommen. Hierzu gehören z.B. Machtausübung, Manipulation und Kontrolle, die psychisch stattfindet. Am Ende des Prozesses ist die Einbindung des Familiengerichts vorgesehen.
- Auf Grundlage der offiziellen Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Oberhausen und der Polizei werden erstmalig seitens der Erzieherischen Hilfen Dienstgruppenschulungen für die Polizei durchgeführt. Hierzu wurden im letzten Jahr alle Voraussetzungen geschaffen. Die Schulungen finden für alle acht Dienstgruppen in der Zeit vom 27.04.26 bis zum 01.06.26 statt. Im Anschluss erhalten die Regionalteams eine Schulung seitens der Polizei. Durch die gegenseitigen Schulungen wird zum einen das gegenseitige Verständnis der jeweiligen Arbeitsweise, die Vermittlung von Aufgaben und Zuständigkeiten, sowie der Blick auf den Kinderschutz gestärkt. Zum anderen profitieren die Fachkräfte auch von Erfahrungen der jeweils anderen Fachexpertise. Für die Regionalteams betrifft das beispielsweise den Bereich der Gefahrenabwehr und des Eigenschutzes.
Anpassungen im Bereich der Fachsoftware, interner Arbeitsprozesse sowie im Bereich der Qualitätsentwicklung werden fortlaufend vorgenommen.
Zeitnah wird intern eine Eignungsprüfstelle gem. §33 SGB VIII eingerichtet, um die Geeignetheit von potentiellen Pflegeeltern zu prüfen. Hier findet eine enge Verzahnung zu den Trägern statt, welche ihrerseits eine Empfehlung zu der Geeignetheit der potentiellen Pflegeeltern aussprechen. Die Implementierung der Stelle sollte bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
Mit den Ergebnissen der INSO-Untersuchung werden Klärungen zur Personalbemessung und möglichen organisatorischen Maßnahmen erwartet.
Für das Jahr 2026 erwarten wir weiterhin eine angespannte Versorgungssituation im stationären Bereich. Die größte Herausforderung liegt anhaltend bei der Deckung von stationären, intensivpädagogischen Plätzen. Weiterhin können die Bedarfe häufig nicht zeitnah oder passgenau gedeckt werden und müssen daher mit erheblichem Aufwand und Zusatzleistungen arrangiert werden. Zwischen 100 - 300 Anfragen pro Kind für einen intensivpädagogischen Platz bundesweit sind keine Seltenheit.
Insgesamt zeigt sich eine deutliche Überlastung des Jugendhilfesystems. Parallel dazu sind auch angrenzende Systeme - insbesondere das Schul- und Gesundheitswesen - stark belastet. Es besteht eine umfassende Ressourcen-knappheit, die sich häufig auf dieselben Kinder und Familien auswirkt, die sich in mehr als einem (Helfer-)System bewegen.
4.1 Jugendhilfeplanung HzE
Die zurückliegenden eineinhalb Jahre im Bereich der Hilfen zur Erziehung brachten aufgrund von internen Veränderungen organisatorische Herausforderungen mit sich. Gleichzeitig bot diese Phase die Gelegenheit, bestehende Strukturen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Es gelang, ein stabiles Team mit klaren Zuständigkeiten und einem gemeinsamen Verständnis für notwendige langfristige Veränderungen zu etablieren.
Für eine fundierte Jugendhilfeplanung sind neben qualitativen Einschätzungen vor allem quantitative Datenerhebungen und -analysen von zentraler Bedeutung. Dabei zeigte sich, dass die eingesetzte Fachsoftware den aktuellen Anforderungen an eine valide und belastbare Datenbasis nicht vollständig entsprach, was belastbare Auswertungen erschwerte. Im Laufe des Jahres konnten jedoch wesentliche Fortschritte bei der Verbesserung der Datenqualität erzielt werden, die nun eine wichtige Grundlage für zukünftige Planungen bilden.
Auch die Zusammenarbeit mit den freien Trägern wurde betrachtet. Unzureichende Abstimmungen und unterschiedliche fachliche Verständnisse führten teilweise zu Herausforderungen. Durch den Ausbau der Jugendhilfeplanung als Schnittstelle zu den freien Trägern sowie die Einführung regelmäßiger Qualitätsdialoge konnte die Kooperation deutlich gestärkt werden. Diese Dialoge ermöglichen einen systematischen Austausch, der die Weiterentwicklung der Angebote unterstützt und die Qualität langfristig sichert.
In der Angebotsstruktur zeigt sich ein differenziertes Bild: Während ambulante Hilfen überwiegend bedarfsdeckend sind und im teilstationären Bereich vereinzelt Überkapazitäten bestehen, herrscht insbesondere bei stationären Angeboten ein deutlicher Mangel. In der Praxis bedeutet dies, dass für die Platzakquise häufig zahlreiche Einrichtungen kontaktiert werden müssen. Besonders betroffen ist der Bereich der intensivpädagogischen Angebote, während die Versorgung im Rahmen der stationären Regelangebote vergleichsweise stabil ist.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Oberhausener Jugendhilfeträger freie stationäre Plätze mittlerweile frühzeitig an die Jugendhilfeplanung melden. Zudem konnten durch Anpassungen bestehender Vereinbarungen die Unterbringungssituation von Jugendlichen ab 14 Jahren im Rahmen von Inobhutnahmen spürbar entspannt und die Arbeitsbelastung in diesem Tätigkeitsspektrum im Tagdienst sowie in der Rufbereitschaft reduziert werden. Weiterhin nicht bedarfsdeckend sind die Kapazitäten in der Bereitschaftspflege für Kinder bis zum Schuleintritt sowie die Inobhutnahmeplätze für Grundschulkinder. Eine besonders herausfordernde Versorgungslücke besteht zudem bei Hochrisikoklientel (sogenannte „Systemsprenger:innen“), für die kaum geeignete Angebote verfügbar sind.
Um die immense Lücke in der Versorgung mit intensivpädagogischen Unterbringungsplätzen bzw. Unterbringungsmöglichkeiten von besonders herausfordernden Kindern und Jugendlichen zu verringern, finden fortwährend Gespräche und Konzeptionierungen mit verschiedenen Oberhausener Jugendhilfeträgern statt.
Für 2026 liegt der Schwerpunkt der Jugendhilfeplanung HzE vorrangig auf dem Ausbau stationärer Kapazitäten, der kontinuierlichen Verbesserung der Datenbasis, der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der bestehenden Angebote sowie der Stärkung der Zusammenarbeit mit den freien Trägern. Darüber hinaus sollen präventive Ansätze ausgebaut werden, um Hilfebedarfe frühzeitig zu erkennen und hochschwellige Einzelfallhilfen bestmöglich zu vermeiden.
5. Fazit
Der vorliegende Jahresbericht zeigt ergänzend zu den Quartalsberichten, dass das Gesamtjahresbudget für das Jahr 2025 nicht auskömmlich war. Der Gesamtaufwand lag 13,34 % bzw. 8,4 Mio. EUR über der Haushaltsanmeldung.
Die angehängte detaillierte Aufstellung nach Sachkonten zeigt die höheren Aufwendungen im Einzelnen. Die Grafik zum gesamten Deckungsring Erzieherische Hilfen veranschaulicht die Aufwendungen.
Die Kostensteigerung durch die unbegleiteten Minderjährigen Ausländer (UMA) wird in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) vollumfänglich kompensiert.
Inhaltlich kann auf die vorherigen Quartalsberichte des Jahres 2025 verwiesen werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Gesamtsituation in der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit verschärft.
Für die Stadt Oberhausen zeigen sich die zentralen Herausforderungen weiterhin in folgenden Bereichen: steigende Kosten bei gleichzeitig wachsendem Hilfebedarf, ein anhaltender Mangel an stationären Plätzen sowie begrenzte Kapazitäten insbesondere im individualpädagogischen Setting. Hinzu kommt eine deutliche Zunahme komplexer Problemlagen bei Kindern, Jugendlichen und Familien. Darüber hinaus bestehen weiterhin Defizite in der systemübergreifenden Vernetzung, insbesondere an den Schnittstellen zu Schule und Gesundheitswesen sowie im Bereich des präventiven Kinderschutzes.
Zur Sicherstellung einer weiterhin fachlich qualitativ hochwertigen Aufgabenerfüllung sind folgende strategische Ansätze konsequent weiterzuverfolgen:
- Mitarbeiterbindung und Personalentwicklung, insbesondere durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen und gezielte Qualifizierungsmaßnahmen
- Gezielte Ressourcensteuerung durch Priorisierung sowie eine strukturierte und verbindliche Hilfeplanung
- Ausbau präventiver Angebote, um Hilfebedarfe frühzeitig zu erkennen und kostenintensive Maßnahmen zu vermeiden
- Stärkung der Kooperation und Netzwerke zwischen den beteiligten Systemen Weiterentwicklung flexibler Hilfesettings im Sinne des Grundsatzes „ambulant vor stationär“
- Reduzierung administrativer Aufwände sowie konsequente Nutzung digitaler Unterstützungsstrukturen
- Stärkung der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien im Hilfeprozess
- Systematische Qualitätsentwicklung zur Sicherung und Weiterentwicklung fachlicher Standards
Es ist festzuhalten, dass trotz der beschriebenen strukturellen Herausforderungen wesentliche Steuerungs- und Entwicklungsansätze im Verantwortungsbereich der örtlichen Jugendhilfe liegen und aktiv gestaltet werden können.
Anlagen
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(wie Dokument)
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