Beschlussvorlage - B/18/0665

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die bestehenden OGS-Kooperationsverträge und die Vereinbarung zu den OGS-Ferienangeboten zwischen der Stadt Oberhausen und den Trägern des Offenen Ganztages inkl. der Finanzierungsgrundlage um ein weiteres Schuljahr bis zum 31.07.2027 zu verlängern.

Entsprechende Haushaltsmittel wurden in den unten genannten Haushaltsstellen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 eingeplant.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen stellt an allen Grundschulen außerunterrichtliche Angebote des Offenen Ganztages gemäß §9 Absatz 3 Schulgesetz (SchulG) als verpflichtende kommunale Aufgabe sicher. Mit der Durchführung sind auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen die Maßnahmenträger AWO, Caritas, Die Kurbel, Kinderkosmos e.V. sowie der Verein zur Betreuung von Kindern der Hartmannschule e.V. beauftragt.

 

Unter Bezugnahme auf die Drucksachen B/17/5385 und B/17/4289-01 ist unter Berücksichtigung des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag eine Verlängerung der bestehenden Finanzierungs- und Kooperationsstrukturen bis zum 31.07.2027 erforderlich.

Einordnung und kurzfristige Verlängerung des Kooperationsvertrages

Die derzeit gültigen vertraglichen Konditionen laufen zum Ende des Schuljahres aus. Ohne eine unmittelbare Verlängerung wäre die Fortführung der Zusammenarbeit mit den etablierten und erfahrenen Trägern nicht gewährleistet. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Verzahnung von Unterricht und Ganztagsangeboten, die multiprofessionelle Zusammenarbeit sowie bestehende Abstimmungs- und Organisationsstrukturen.

Zudem wären die Träger gezwungen, ihr eingesetztes Personal fristgerecht zu kündigen. Dies hätte zur Folge, dass die personelle Grundlage für die Durchführung des Offenen Ganztags kurzfristig entfällt. Eine verlässliche Aufrechterhaltung des Ganztagsbetriebs wäre unter diesen Umständen nicht gewährleistet.

Um Planungssicherheit für alle Beteiligten – insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, deren Familien sowie das eingesetzte Personal – zu schaffen, ist eine unmittelbare, zunächst auf ein Jahr befristete Verlängerung der bestehenden Kooperationsverträge erforderlich.

Diese Vorgehensweise der Verlängerung ist mit den beteiligten Trägern abgestimmt. Die aktuelle Finanzierungsgrundlage wird zunächst unverändert fortgeführt.

Ausblick auf notwendige Weiterentwicklungen

Unabhängig davon ist festzustellen, dass sowohl der neue OGS-Erlass als auch absehbare Anpassungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Kontext des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), mittelfristig weitergehende strukturelle Veränderungen erforderlich machen werden.

Hierzu zählen insbesondere die Einbindung der Jugendhilfe, die Weiterentwicklung der multiprofessionellen Zusammenarbeit, die Anpassung bestehender Förder- und Betreuungsstrukturen an neue qualitative Anforderungen sowie die Überprüfung und perspektivische Neuausrichtung der Finanzierungsmodelle.

Vor diesem Hintergrund ist die vorgesehene einjährige Verlängerung ausdrücklich als Übergangslösung zu verstehen. Sie schafft den notwendigen zeitlichen Rahmen, um die durch den Erlass angestoßenen Veränderungen sorgfältig zu prüfen, mit den Trägern, dem Schulträger sowie der Jugendhilfe abzustimmen und in ein tragfähiges Gesamtkonzept zu überführen.

Im Anschluss an diese Übergangsphase wird es erforderlich sein, die Finanzierung des Offenen Ganztags grundlegend zu überprüfen und neu zu justieren. Ziel ist, eine langfristig tragfähige, transparente und den gestiegenen Anforderungen entsprechende Finanzierungsstruktur zu etablieren.

Die einjährige Verlängerung des Kooperationsvertrages ist aus schulorganisatorischer und pädagogischer Sicht alternativlos. Sie sichert kurzfristig die Handlungsfähigkeit und Stabilität des Offenen Ganztags und schafft gleichzeitig die notwendige Grundlage, um die anstehenden strukturellen Weiterentwicklungen im Sinne des neuen Erlasses verantwortungsvoll umzusetzen.

 

Die Aufwendungen für 2026/2027 wurden bei der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2026 ff. für den Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben im Auftrag 330003010100 – Grundschulen und 330003010110 – Flüchtlingshilfe Ukraine - OGS, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftige in Höhe von 20.991.140,00 EUR berücksichtigt.

Die entsprechenden Erträge wurden in den Kostenarten 414100 – Zuweisungen vom Land, 432100 – Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte und 432115 – Benutzungsgebühren und Entgelte – Ferien- und Freizeitangebote in Höhe von insgesamt 16.000.380,00 EUR eingeplant.

Die Anpassungen aufgrund veränderter Schüler:innenzahlen werden in jeder Haushaltsmittelanmeldung vorgenommen.

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Anlagen

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