Berichtsvorlage - M/18/0436

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Beratungsfolge

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Geschäftsanweisung über Anordnungs- und Feststellungsbefugnisse für die Stadt Oberhausen und ihre Eigenbetriebe für Anordnungen in Ausführung des städtischen Haushalts wurde angepasst. Gem. § 32 (1) S. 3 KomHVO ist diese nunmehr dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben.

 

Die Änderungen erfolgten im Nachgang zur Einführung einer digitalen Rechnungsbearbeitung bei der Stadt Oberhausen inkl. vorab veröffentlichter Geschäftsanweisung.

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Anlagen

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