Beschlussvorlage - B/18/0619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

1.    die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 01.05.2026,

2.    die Anpassung der Tarife von 0,50€/halbe Stunde auf 0,75€/halbe Stunde sowie von 3€/Tag auf 4€/Tag,

3.    die Ausweitung der Parkbewirtschaftungszeiten am Kaisergarten von Sa-So 9-18Uhr auf Mo-So 9-18Uhr,

4.    die Ausweitung des 4-Euro-Tagestarifes auf die Bismarckstraße von Arndtstraße bis Liebknechtstraße, die Schwartzstraße von Mülheimer Straße bis Grillostraße und die Grillostraße von Schwartzstraße bis Freiherr-vom-Stein-Straße.

 

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten und Anpassung der Gebührensticker von circa 50.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010190 - Gemeindestr. u. sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 543188 – FL Beschaffungswesen – im Haushalt 2026 zur Verfügung. Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 443.010 EUR werden beim Auftrag 560012010500 - Parkplätze, Parkleitsystem u Erlaubnisse, 432100 – Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte generiert.

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Bezug

B/18/0399 – Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept 2026ff.

B/17/6400 – Änderung der Parkgebührenordnung

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 09.02.2026 (B/18/0399) beschlossen, im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes die Parkgebühren anzupassen. Nr. 21 a) sieht eine Anpassung der Gebühren von 1€ auf 1,50€ pro Stunde sowie des Tagestarifs von 3€ auf 4€ pro Tag vor; Nr. 21 b) eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung am Kaisergarten von Samstag bis Sonntag auf Montag bis Sonntag.

Die Umsetzung erfolgt durch eine Anpassung der geltenden Parkgebührenordnung vom 01.05.2025 (B/17/6400) und werden in Anlehnung an die bisherigen Regelungen daher wie folgt zum Beschluss vorgelegt:

 

-          Anpassung der Tarife von 0,5€/halbe Stunde auf 0,75€/halbe Stunde sowie von 3€/Tag auf 4€/Tag,

-          Ausweitung der Parkbewirtschaftungszeiten am Kaisergarten von Sa-So 9-18Uhr auf Mo-So 9-18Uhr.

 

Die „Brötchentaste“, also 15 Minuten kostenfreies Parken mit Parkschein, bleibt bestehen.

Darüber hinaus soll der Tagestarif auf die Bismarckstraße von Arndtstraße bis Liebknechtstraße, die Schwartzstraße von Mülheimer Straße bis Grillostraße und die Grillostraße von Schwartzstraße bis Freiherr-vom-Stein-Straße erweitert werden. Dies dient dazu, Beschäftigten und Besuchenden in diesem Umfeld kostengünstige Parkmöglichkeiten anzubieten und Verdrängungen in nicht-bewirtschaftete Bereiche etwas zu Verringern.

Alle Parkscheinautomaten werden neuprogrammiert. An allen Automaten werden die Aufkleber mit den angepassten Gebühren erneuert. Ebenfalls werden Smart Parking Anbieter die Gebührenanhebung übernehmen. Wo nötig wird die Beschilderung angepasst.

Für die Umsetzung ist eine Änderung der aktuellen Parkgebührenordnung vom 01.05.2025 erforderlich. Die neue Parkgebührenordnung tritt zum 01.05.2026 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab diesem Datum. Die neue Parkgebührenordnung ist als Anlage beigefügt.

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten und Anpassung der Gebührenaufkleber von circa 50.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010190 - Gemeindestr. u. sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 543188 – FL Beschaffungswesen – im Haushalt 2026 zur Verfügung.

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Anlagen

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