Beschlussvorlage - B/18/0617

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse. 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Bereitstellung eines investiven Budgets in 2026 wie folgt:

 

Finanzstelle    Bezeichnung       Finanzposition        Bezeichnung       Betrag in EUR

252008010300500  Sportanlage Bahnstr. 7851.00   Auszahlungen      475.000 EUR                                                                       

            für Hochbaumaßnahmen

Deckungsvorschlag:

Einsparungen bei Finanzstelle 253008010300910 - Turnhalle Ripsdörnestraße, Finanzposition 7851.01 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen in Höhe von 475.000 EUR.

 

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Bezug

Drucksachen-Nr. B/16/5975-01 vom 05.10.2020

„Beteiligung der Stadt Oberhausen an den Projektaufrufen des Bundes und des Landes NRW zur Teilnahme an den Förderprogrammen:

- Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

- Investitionspakt: Soziale Integration im Quartier 2019

- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (Bundesprogramm)“

 

Drucksachen-Nr. B/17/3565-01 vom 19.06.2023

 

Umsetzung der Fördermaßnahme "Emscher Sport- und Bewegungspark Oberhausen-Holten" hier: Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets im Produktbereich 08 Sportförderung

 

Drucksachen-Nr. B/17/5651-01 vom 23.09.2024

 

Umsetzung der Fördermaßnahme "Emscher Sport- und Bewegungspark Oberhausen-Holten" hier: Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets im Produktbereich 08 Sportförderung

 

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Sachverhalt

Gemäß Ratsbeschluss vom 23.09.2024 stehen für die Gesamtbaumaßnahme „Emscher Sport- und Bewegungspark Holten“ derzeit 4.551.480,00 EUR brutto zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung waren noch mehrere wesentliche Bauleistungen ausstehend. Hierzu zählten insbesondere der Neubau des Sportfunktionsgebäudes, die Freianlagen Bauabschnitt 2, der Abriss des Bestandsgebäudes sowie die Freianlagen Bauabschnitt 3.

Vor dem Hintergrund dieses zu diesem Zeitpunkt noch erheblichen offenen Bauvolumens hatten die SBO Servicebetriebe Oberhausen empfohlen, vorsorglich einen Risikozuschlag in Höhe von insgesamt 631.635,00 EUR in der Kostenplanung zu berücksichtigen. Im Zuge der verwaltungsinternen Abstimmung wurde dieser Zuschlag jedoch nicht Bestandteil der damaligen Ratsvorlage.

Der Neubau des Sportfunktionsgebäudes wird voraussichtlich im Mai 2026 bezugsfertig sein. Unter Berücksichtigung der anschließenden Abbrucharbeiten sowie der Neugestaltung der hierdurch entstehenden Freiflächen ist derzeit davon auszugehen, dass die Gesamtmaßnahme im 3. Quartal 2026 abgeschlossen werden kann.

Auf Grundlage des aktuellen Baufortschritts und der vorliegenden Abrechnungsergebnisse werden die Gesamtkosten der Maßnahme derzeit auf rund 5.025.000,00 EUR prognostiziert. Daraus ergibt sich gegenüber den bislang bereitgestellten Mitteln ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 473.520,00 EUR brutto.

Die Kostenentwicklung ist im Wesentlichen auf mehrere Faktoren zurückzuführen, die sich im Verlauf der weiteren Planung und Umsetzung ergeben haben. Im Bereich Hochbau und Abbruch sind insbesondere allgemeine Baukostensteigerungen (Indexentwicklung), teilweise über den Prognosen liegende Ausschreibungsergebnisse, eine höhere Schadstoffbelastung im abzubrechenden Bestandsgebäude sowie größere als ursprünglich angenommene Entsorgungsmengen bei Anbauten und befestigten Flächen zu nennen.

Im Bereich der Freianlagen haben darüber hinaus mehrere Anpassungen und Ergänzungen zu Mehrkosten geführt. Hierzu zählen unter anderem die Verschiebung der Garagenstandorte mit daraus resultierenden zusätzlichen Pflasterflächen, der Ausbau eines Pflegeweges entlang der Grundstücksgrenze, die Errichtung einer Toranlage an der Lützowstraße, ergänzende Heckenpflanzungen sowie zusätzliche Arbeiten im Bereich der Leitungsverlegung und der Verlegung von Leerrohren, die sich aus nachträglich konkretisierten Nutzeranforderungen ergeben haben.

Insgesamt ergibt sich damit gegenüber der ursprünglichen Mittelbereitstellung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf, der zur abschließenden Umsetzung der Gesamtmaßnahme erforderlich ist.

 

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Anlagen

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