Beschlussvorlage - B/18/0599

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung der Stadt Oberhausen vom 15.10.2013

 

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Sachverhalt

Aufgrund eines Formfehlers in der Anlage zur Drucksache Nr. B/18/0409 ist ein erneuter Beschluss über die vorliegende Änderungssatzung erforderlich. Der in § 2 der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung der Stadt Oberhausen vom 15.10.2013 (nachstehend nur „Satzung“ genannt) aufzunehmende neue Text ist in der Anlage im Vergleich zur Ratssitzung vom 09.02.2026 unverändert. Da die Satzung keine Absatznummerierungen enthält, bietet es sich aus Vereinfachungs- und Klarstellungsgründen an, den vollständigen -in Teilen neuen - Wortlaut des § 2 der Satzung zu beschließen.

 

Zudem soll die Gelegenheit genutzt werden, die vorliegende Änderungssatzung rückwirkend mit Wirkung ab dem 01.11.2025 in Kraft zu setzen, da die mit der Änderungssatzung grundsätzlich zu ermöglichende Bestellung von Beiratsmitgliedern mit beratender Stimme für die Wahlperiode 2025 bis 2030 bereits in der konstituierenden Ratssitzung vom 17.11.2025 erfolgt ist; auch für diese Bestellung wird somit im Wege der rückwirkenden Inkraftsetzung eine satzungsmäßige Grundlage geschaffen.

Insbesondere weil die vorliegende Änderungssatzung keine belastenden Inhalte aufweist, begegnet die Anordnung eines rückwirkenden Inkrafttretens keinen Bedenken.

 

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Anlagen

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