Beschlussvorlage - B/16/1218-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Durch § 8 Absatz 3 Nummer 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen wird Entgeltschuldnerinnen/ Entgeltschuldnern, die Empfängerinnen/ Empfänger von Arbeitslosengeld I, II, Sozialgeld oder Sozialhilfe sind, sowie für Inhaberinnen/ Inhaber des „Oberhausen-Pass“ die Entgelte auf Antrag um 50 % ermäßigt.

 

Somit werden Entgeltschuldnerinnen/ Entgeltschuldner, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bislang nicht berücksichtigt.

 

Die Verwaltung des Bereiches 0-6/ Musische Bildung und Kulturarbeit schlägt vor, den angesprochenen Passus so zu erweitern, dass auch Entgeltschuldnerinnen/ Entgeltschuldner berücksichtigt werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

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Anlagen

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