Beschlussvorlage - B/16/1214-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendförderpreis 2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Verantwortung:
- Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Beschlussfassung
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24.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Kulturausschuss beschließt, den Jugendförderpreis 2016 unter dem Titel „Vision Oberhausen 2030+, Gegenwart – Vision – Zukunft“ mit einem Gesamtförderbetrag von 4.000,-- EUR auszuschreiben.
Finanzmittel stehen im Etat 2016 zur Verfügung (Produktgruppe 0407 – Musische Bildung und Kulturarbeit -, Produkt 040703 Kulturbüro, Auftrag 860004070300, Sachkonto 531823 Förderung freier kultureller Aktivitäten).
Sachverhalt
Begründung
In langer Tradition vergibt der Kulturausschuss der Stadt Oberhausen den Jugendförderpreis mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 2.500,-- EUR sowie weiteren 1.500,-- EUR für die Weiterbildung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Dies bewirkte, dass sich junge Menschen spartenübergreifend mit stadtrelevanten Themen kreativ auseinander gesetzt haben. Beispiele hierfür sind etwa „150 Jahre Oberhausen“ oder Kultur sportlich- aus Anlass der Ruhr Games.
Für das Jahr 2016 soll der Jugendförderpreis für die Oberhausener Jugendlichen erneut als spartenübergreifender Wettbewerb unter dem Titel „Vision Oberhausen 2030+ Gegenwart, Vision, Zukunft“ ausgelobt werden.
Da sich die Kategorisierung des Wettbewerbs in den vergangenen Jahren bewährt hat, sollen kreative Ideen in folgenden Sparten eingereicht werden:
- Film/Foto
- Tanz
- Texte/Radiobeiträge
- Musik
- Malerei, Zeichnungen, Mangas
- Offene Kategorie
Wie auch in den vergangenen Jahren werden die Jugendlichen über die Kulturbeauftragten der Schulen, in Jugend- und soziokulturellen Zentren, über die Presse und soziale Netzwerke auf den Wettbewerb angesprochen. Die Ansprache erfolgt über Flyer und Einträge in Online Plattformen wie z.B. Facebook.
Bewerben können sich Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren. Bei Gruppeneinreichungen ist das Durchschnittsalter maßgebend.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann bis zu fünf Beiträge einreichen.
Pro Teilnehmer kann grundsätzlich nur ein Beitrag mit einem Preis ausgezeichnet werden.
Es stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt 2.500,-- EUR zur Verfügung.
Pro Sparte werden folgender Preise verliehen:
1. Preis200,-- EUR
2. Preis 125,-- EUR
3. Preis 75,-- EUR
Die verbleibenden 100,-- EUR können von der Jury für einen Sonderpreis eingesetzt werden.
Einsendeschluss ist der 01. März 2016.
Das städtische Kulturbüro sammelt die Wettbewerbsbeiträge. Eine unabhängige Jury wird über die Vergabe der Preisgelder entscheiden.
Da Kulturbüro empfiehlt, den Jugendförderpreis 2016 in der vorgeschlagenen Form zu beschließen.
