Antragsvorlage - A/18/0608

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, eine aktuelle Sachstandsmitteilung hinsichtlich einer Planung und Umsetzung taktiler Leitstreifen auf der Marktstraße in Oberhausen, insbesondere auf der Verbindung bis zum Hauptbahnhof zu geben. 

Der Bericht soll insbesondere Auskunft geben über:

– konkrete Planungen zur Herstellung einer durchgehenden taktilen Leitführung auf der Marktstraße bis zum Hauptbahnhof,

– den aktuellen Stand der Planungen (Vorplanung, Ausschreibung, Umsetzung),

– den Zeitplan für die Umsetzung der barrierefreien Leitführung auf dieser Strecke,

– die für das Vorhaben eingeplanten Haushaltsmittel,

–  in welcher Form die Einbeziehung des Behindertenbeirats, sowie der Selbstvertretungen sehbehinderter und blinder Menschen geplant ist oder umgesetzt werden soll,

– weitere geplante Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Oberhausener Innenstadt.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ist keine freiwillige Leistung, sondern ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch in Deutschland geltendes Recht ist, sowie aus den landesrechtlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen (u.a. Behindertengleichstellungsgesetz NRW und Landesbauordnung). Kommunen sind demnach verpflichtet, Barrieren schrittweise abzubauen und die selbstständige Mobilität von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.

Der Marktstraße, als zentrale Achse zwischen Innenstadt und Hauptbahnhof, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Eine durchgehende taktile Leitführung ist Voraussetzung dafür, dass sehbehinderte und blinde Menschen diese wichtige Verbindung eigenständig, sicher und gleichberechtigt nutzen können.

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