Beschlussvorlage - B/18/0595
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Errichtung von zwei neuen Laternen inkl. der Verlegung der Stromversorgung sowie notwendigen Fundamenten im Landschaftsschutzgebiet 1.2.14 "Burg Vondern"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Melanie Affeldt
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt; Eigenbetrieb SBO
- Verantwortung:
- Herr Werntgen-Orman
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Beschlussfassung
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19.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Errichtung von zwei neuen Laternen inkl. der Verlegung der Stromversorgung sowie notwendigen Fundamenten zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gemäß § 75 Abs.1 LNatSchG NRW nicht wahr.
Sachverhalt
Begründung
Bereits im Jahr 2023 hat die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zugestimmt, die bestehende Wegebeleuchtung im Bereich der Burganlage (11 Leuchten) durch vollständig restaurierte historische Original-Laternen vom Schloss Oberhausen 1:1 zu ersetzen. In diesem Zuge wurden zwei weitere Fundamente errichtet, auf die ergänzend zwei zusätzliche zur Verfügung stehende, bereits restaurierte Original-Laternen aufgestellt werden sollten. Dem hat die UNB damals jedoch aus zu erwartenden Artenschutzkonflikten im Landschaftsschutzgebiet (LSG) nicht zugestimmt. Dementsprechend wurden die Fundamente in der Folge mit Erde bedeckt und bis heute nicht genutzt.
Mittlerweile liegen aktuelle Vorgaben der Feuerwehr Oberhausen vor, die eine zusätzliche Beleuchtung der neu errichtenden Burghof-Fluchttreppe vorschreiben, um die Anforderungen an die Sicherheit und Nutzbarkeit der Fluchtwege zu erfüllen.
Die Aufstellung einer der beiden vorhandenen historischen Laternen im Bereich der Fluchttreppe dient somit der Erfüllung brandschutzrechtlicher Anforderungen sowie der Erhöhung der Verkehrs- und Orientierungssicherheit im Burghofbereich. Das dafür benötigte Fundament soll am Radweg zurückgebaut werden und im Bereich der Fluchttreppe neu eingebracht werden (siehe Lageplan, Punkt F2). Das aus einem Betonfertigteil bestehende und 100 x 60 x 50 cm große Fundament wird dabei fachgerecht ausgebaut (die Ausschachtung erfolgt so minimalinvasiv wie möglich) und das zurückbleibende Loch anschließend wieder verfüllt (Auffüllung, Verdichtung, Wiederherstellung der Oberfläche gemäß Bestand).
Die Stromversorgung für diese Laterne erfolgt durch eine Erweiterung der bestehenden Kabeltrasse entlang des Radweges. Entlang des Fluchtwegs muss ein zusätzlicher Kabelgraben mit einer Tiefe von ca. 60 cm und einer Länge von ca. 15 m hergestellt werden. Die Erdarbeiten finden in Handschachtung und mit Hilfe eines Minibaggers statt. Die Fundamentstandorte liegen unmittelbar an den bestehenden befestigten Wegen, sodass keine Schäden im LSG durch Baufahrzeuge zu erwarten sind. Der betroffene Bereich wurde außerdem in der Vergangenheit mehrfach geöffnet (auch unter Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde), sodass keine erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen in zu erwarten sind.
Die zweite Laterne soll im Bereich des Fuß- und Radweges auf das andere bereits existierende Fundament gestellt werden, aus Gründen des Natur- und Artenschutzes allerdings nicht ans Stromnetz angeschlossen werden (siehe Lageplan, Punkt F1).
Bestandsgehölze und Vegetationsflächen sind im Lageplan dargestellt. Notwendige Eingriffe werden auf das erforderliche Minimum reduziert und sind räumlich stark begrenzt, sodass Bäume und deren Wurzelwerk nicht tangiert werden. Falls sich während der Bauarbeiten andere Erkenntnisse ergeben sollten, werden in Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
Die Umsetzung ist vorbehaltlich der naturschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Genehmigung sowie entsprechender Witterungsbedingungen für den Zeitraum von April bis Oktober 2026 vorgesehen. Ziel ist es, die Beleuchtung nach einer voraussichtlichen Bauzeit von zwei Wochen spätestens im Herbst 2026 fertigzustellen, um die Sicherheit in den Abendstunden gewährleisten zu können.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt ausschließlich durch die SBO – Servicebetriebe Oberhausen bzw. von dieser beauftragte Fachfirmen.
Die Maßnahme wurde außerdem bereits mit der Unteren Denkmalbehörde vorbesprochen. Alle notwendigen Genehmigungen durch die Untere und Obere Denkmalbehörde werden nach Genehmigung dieses Antrags offiziell beantragt.
Notwendige Befreiung von Verboten des Landschaftsplans
Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist eine Befreiung von folgenden Verboten des rechtskräftigen Landschaftsplans der Stadt Oberhausen notwendig:
Verbot 1
bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land NW in der jeweils gültigen Fassung sowie Verkehrsanlagen, Wege oder Plätze und deren Nebenanlagen sowie Anlagen, die der Aufsicht der Bergbehörden unterliegen, zu errichten oder zu ändern, auch wenn für die jeweilige Maßnahme keine Planfeststellung, bauaufsichtliche Genehmigung, Anzeige oder sonstige baurechtliche Entscheidung erforderlich ist.
Verbot 6
Oberirdische oder unterirdische Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen einschl. Fernmeldeeinrichtungen zu errichten oder zu ändern.
Verbot 7
außerhalb befestigter Straßen- und Fahrwege, eingerichteter Park- und Stellplätze und außerhalb von Hofräumen ein Kraftfahrzeug zu führen oder abzustellen;
Verbot 8
Aufschüttungen, Verfüllungen, Veränderungen der Oberflächengestalt des Bodens, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen vorzunehmen.
Begründung zum Klimacheck
Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung kommt es nicht zur Entfernung von Bestandsgehölzen. Die geplante Maßnahme ist zudem sehr kleinflächig, sodass keine negativen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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259,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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