Berichtsvorlage - M/18/0435

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Beratungsfolge

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Oberhausen wurde angepasst. Gem. § 32 (1) S. 3 KomHVO ist diese nunmehr dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Änderungen erfolgten im Nachgang zur Einführung einer digitalen Rechnungsbearbeitung bei der Stadt Oberhausen inkl. vorab veröffentlichter Geschäftsanweisung.

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Anlagen

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