Beschlussvorlage - B/18/0596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oberhausen gem. Anlage 2 dieser Vorlage.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2024ff, welches der Rat der Stadt Oberhausen mit seiner Beschlussvorlage - B/17/4376-02 am 05.02.2024
beschlossen hat, wurde die Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) angepasst. Diese Änderung wird als Maßnahme unter der lfd. Nr. 16 „Anpassung und Überprüfung der bestehenden Verwaltungsgebührensatzung (wie z. B. Anheben von einzelnen Gebühren, Stückkosten etc.)“ geführt.

 

Somit wurde insbesondere der „Gebührentarif zur Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren“ aus Anlage 1 der Verwaltungsgebührensatzung geprüft und mit Hilfe der Fachverwaltungen angepasst.

 

Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Fachverwaltungen angehalten, die
Gebührenstellen unter Berücksichtigung der „Kosten eines Arbeitsplatzes“ aus dem
aktuellen KGSt-Bericht 2025/2026 zu prüfen und neu zu berechnen. Hierzu hat der Fachbereich 4-1-10/Organisation, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten das
Muster der Kalkulationsgrundlage vorgegeben.

 

Die abschließend überarbeitete Fassung der Verwaltungsgebührensatzung wurde bereits fachlich von den Bereichen 4-6/Recht sowie 0-2/Rechnungsprüfung geprüft.

 

Im Ergebnis wird erwartet, dass durch die Anpassung der Verwaltungs-gebührensatzung ein jährlicher Mehrertrag i. H. v. 100.000,00 EUR im städtischen Haushalt erzielt wird.

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Anlagen

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