Antragsvorlage - A/18/0538

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt möge beschließen, dass im Zuge der derzeit in Vorbereitung befindlichen Planungen zur Umgestaltung des Ruhrparks im Stadtteil Alstaden im Rahmen der IGA 2027 die nachfolgenden Grundsätze, Zielvorgaben und Prüfaufträge verbindlich in die weitere Konzeptentwicklung durch die Verwaltung aufgenommen werden.

1. Anwohnerfreundliche Baustellenorganisation und Bürgerinformation

Bereits in der Planungsphase ist sicherzustellen, dass bei späteren Baumaßnahmen zur Umgestaltung des Ruhrparks

– die Arbeiten abschnittsweise und möglichst anwohnerverträglich erfolgen,

– technische Vorkehrungen zur Lärm- und Staubminderung berücksichtigt werden,

– ein bürgernahes Informationskonzept erstellt wird (regelmäßige Mitteilungen vor Ort und online zu Bauzeiten, Sperrungen, Fortschritt etc.).

Diese Anforderungen sind frühzeitig in künftige Ausschreibungen und Leistungsbeschreibungen zu integrieren.

2. Betriebskostenkonzept und bürgerschaftliches Engagement von Anfang an mitdenken

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Ausarbeitung der Planung ein Konzept zur langfristigen Unterhaltung und Pflege des Ruhrparks zu erarbeiten, das insbesondere folgende Elemente umfasst:

– Möglichkeit von „Pflegepatenschaften“ (z. B. für Beete oder Einzelbereiche) durch engagierte Bürger, Schulen oder Vereine,

– Prüfung von „Sponsoringmodellen“ für einzelne Parkelemente, ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Zweckbindung,

– Bewertung der Betriebskosten mit dem Ziel einer dauerhaft tragbaren Haushaltsbelastung.

Diese Überlegungen sind von Anfang an in die Fördermittelbeantragung, Kostenschätzung und Entwurfsplanung einzubeziehen.

3. Besucherlenkung und Sicherheitskonzept im IGA-Kontext mitplanen

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Vorplanung gemeinsam mit den IGA-Verantwortlichen und den zuständigen Behörden ein tragfähiges Konzept zur Besucherlenkung, Verkehrsführung und Sicherheit zu entwickeln, das folgende Punkte umfasst:

– Lenkung größerer Besuchergruppen während der IGA (z. B. Schulklassen, Touristengruppen),

– Vermeidung von Überlastungen im angrenzenden Wohngebiet durch verkehrsregelnde Maßnahmen,

– barrierefreier Zugang zum Parkgelände,

– Integration von Sicherheitsdiensten und Rettungswegen.

Das Konzept ist in die bauliche und organisatorische Gesamtplanung zu integrieren.

4. Frühzeitige Einbindung der Denkmalschutzbehörden

Sofern im Bereich des Ruhrparks denkmalrechtlich relevante Strukturen oder Anlagen bestehen, wird die Verwaltung beauftragt, diese frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde und bei Bedarf mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland abzustimmen.

Ziel ist ein frühzeitiger Interessenausgleich zwischen denkmalpflegerischen Anforderungen und den gestalterischen sowie funktionalen Zielen der Parkneugestaltung.

5. Mittelstandsfreundliche und faire Vergabestrategie verankern

Die Verwaltung wird beauftragt, die künftigen Ausschreibungen für alle Planungs- und Ausführungsleistungen im Zusammenhang mit dem Ruhrpark-Projekt so vorzubereiten, daß

– kleinere und mittlere Unternehmen durch sinnvolle Losaufteilung eine echte Chance zur Teilnahme erhalten,

– Ausschreibungen auch über lokale Kanäle (z. B. IHK, Handwerkskammer) bekanntgemacht werden,

– vergaberechtskonforme ökologische oder soziale Kriterien berücksichtigt werden (z. B. kurze Transportwege, Ausbildungsbetrieb).

Alle Maßnahmen sind im Einklang mit dem GWB und der UVgO/VOB vorzunehmen.

6. Prüfung temporärer ortsnaher Parklösungen für Besucher während der IGA

Die Verwaltung wird beauftragt, bereits in der Konzeptphase geeignete ortsnahe Flächen im Umfeld des Ruhrparks zu identifizieren, auf denen im Veranstaltungszeitraum der IGA 2027 temporäre oder rückbaubare Parkmöglichkeiten eingerichtet werden könnten. Dabei sind insbesondere zu prüfen:

– Nutzung von geeigneten städtischen Flächen außerhalb von Landschaftsschutzgebieten (z. B. mit Rasengittersteinen),

– Kooperation mit Schulen oder Vereinen zur Nutzung von Außenflächen an Wochenenden,

– dezentrale Kurzzeitparkzonen in fußläufiger Entfernung (z. B. Sporthalle Bebelstraße),

– Verkehrsmaßnahmen zur Entlastung von Anwohnern (z. B. Einbahnregelungen, zeitlich begrenzte Anwohnerzonen).

Die Prüfung ist frühzeitig mit dem IGA-Konzept und den Fördermittelbedingungen abzugleichen. Ein entsprechender Lösungsvorschlag ist dem zuständigen Fachausschuss bis spätestens 30. Juni 2026 vorzulegen.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Die Neugestaltung des Ruhrparks stellt ein zukunftsweisendes Projekt für den Stadtteil Alstaden und ganz Oberhausen dar. Damit dieses Projekt nicht nur ökologisch und förderfähig, sondern auch sozial verträglich, wirtschaftlich sinnvoll und bürgernah realisiert wird, sind die genannten Punkte frühzeitig in die Planungsgrundlagen aufzunehmen.

Insbesondere die zu erwartenden Besucherströme im Rahmen der IGA 2027 und die angespannte Parkplatzsituation im Umfeld des Parks erfordern rechtzeitige Vorkehrungen. Ebenso wichtig ist eine vorausschauende Regelung der langfristigen Unterhaltung und Pflege, um zukünftige Belastungen des städtischen Haushalts zu vermeiden.

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