Antragsvorlage - A/18/0564

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt:

1. An ausgewählten öffentlichen Gebäuden z.b. technisches Rathaus) im Stadtbezirk Sterkrade, zusätzlich zu den bestehenden Flaggen, ist noch eine weitere Flagge mit dem Wappen Sterkrades aufzuhängen.

2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und darzustellen:

  • welche öffentlichen Gebäude hierfür geeignet sind,
  • in welcher Form (Gestaltung, Größe, Material) die Fahnen ausgeführt werden können,
  • welche Kosten für Anschaffung, Anbringung und Unterhaltung entstehen,
  • welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierbei zu beachten sind.
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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Sterkrade ist ein historisch gewachsener Ort mit eigener Tradition, Identität und Symbolik. Das offizielle Stadtwappen von Sterkrade wurde im Jahr 1913 verliehen, in dem Jahr als Sterkrade die Stadtrechte erhielt.

Seit der Eingemeindung 1929 ist es zwar kein eigenständiges Wappen mehr, wird aber dennoch lokal weiterhin verwendet und ist im öffentlichen Raum sichtbar.

Eine solche Maßnahme ist geeignet, das Stadtbild aufzuwerten und Sterkrades besondere Stellung innerhalb Oberhausens deutlich zu machen. Die Einbindung der Verwaltung gewährleistet dabei eine rechtssichere, einheitliche und wirtschaftlich vertretbare Umsetzung.

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