Antragsvorlage - A/18/0408
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AfD-Bezirksfraktion Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Prüfung der Errichtung eines Taubenhauses im Stadtbezirk Alt-Oberhausen
- Antragsteller/-in:
-
Kevin Burmeister
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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03.03.2026
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Geplant
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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04.03.2026
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Geplant
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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05.03.2026
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Geplant
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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11.03.2026
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Sachverhalt
Die Größe des Taubenbestandes stellt im Stadtbezirk Alt-Oberhausen seit Jahren eine anhaltende Belastung dar. In verschiedenen Bereichen kommt es regelmäßig zu starken Verschmutzungen durch Taubenkot, was sowohl das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums als auch die Aufenthaltsqualität für Anwohner, Passanten und Gewerbetreibende erheblich beeinträchtigt. Zusätzlich entstehen fortlaufende Kosten für Reinigung und Instandhaltung öffentlicher Flächen.
Die bislang eingesetzten Maßnahmen zeigen keine nachhaltige Wirkung. Kurzfristige oder rein ordnungsrechtliche Ansätze führen regelmäßig lediglich zu einer Verlagerung des Problems, nicht jedoch zu einer dauerhaften Reduzierung des Taubenbestandes.
Im Rahmen der Prüfung soll insbesondere dargestellt werden,
- wie sich die aktuelle Belastung durch Tauben in besonders betroffenen Bereichen des Stadtbezirks Alt-Oberhausen darstellt,
- welche Erfahrungen mit den bislang umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des Taubenbestandes gemacht wurden,
- inwieweit diese Maßnahmen geeignet sind, das Problem dauerhaft und nachhaltig zu lösen,
- welche fachlichen, rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Taubenhauses erforderlich wären und
- ob die Errichtung eines Taubenhauses als nachhaltige und wirtschaftlich vertretbare Maßnahme zur Reduzierung des Taubenbestandes geeignet ist.
Bisherige Erkenntnisse
Die Fragestellung ergibt sich auch aus den Antworten der Verwaltung auf verschiedene Kleine Anfragen des Stadtverordneten Lange (AfD) in der Vergangenheit. Dessen Kleine Anfrage vom 3. 6. 2023 als K/17/3620-01, am 19. 6. 2023 als K/17/3664-01 beantwortet, ergab unter Punkt 5:
Frage: Welche Probleme oder Hindernisse bestehen aus Sicht der Verwaltung in der Errichtung einer oder mehrerer Taubenhäuser in den Stadteilzentren und mit welchen Kosten müßte man je Taubenhaus rechnen?
Antwort: Um ein Taubenhaus erfolgreich zu betreiben sind u. a. folgende Rahmenbedingungen erforderlich:
- der Standort muß erhöht und für Tauben attraktiv sein,
- ein Standort weitab der bisherigen Hotspots ist unrealistisch,
- eine durchgehende Betreuung des Taubenhauses muß gewährleistet sein,
- Verantwortlichkeiten müssen klar sein.
Die Kosten für einen als Taubenhaus umgebauten Seecontainer belaufen sich auf ca. 18.000 Euro zuzüglich Aufstellkosten. Hier können ca. 100 Tauben untergebracht werden.
Eine weitere Kleine Anfrage des Stadtverordneten Lange vom 17. 3. 2025 als K/17/6456 enthielt die Frage:
Wäre bei Vorliegen der in K/17/3664-01 Frage 5 genannten Rahmenbedingungen ein Taubenhaus nicht auch für Oberhausen eine denkbare Lösung bzw. welche der genannten (oder weitere) Bedingungen stehen der Verwirklichung eines Taubenhauses am stärksten im Wege?
Die Antwort der Stadtverwaltung (K/17/6456-01 vom 15. 5. 2025) lautete, ein Taubenhaus nach Vorbild des sog. Augsburger Modells könnte eine mögliche Option sein, die Anzahl von Stadttauben zu kontrollieren.
In der Anfrage wurde konstatiert, die Stadtverwaltung habe entschieden, durch Verfütterung von hormonellen Wirkstoffen (sog. Taubenpille) die bestehende Population einzudämmen. Die Frage nach der Wirkung („nachweisbare Rückschlüsse“) der Verabreichung wurde wie folgt beantwortet:
„Derzeit lassen sich keine Rückschlüsse ziehen, da sich immer wieder auch Tauben aus anderen Stadtteilen dem Schwarm am Sterkrader Tor anschließen und so die Anzahl der Tauben variiert. Deshalb liefert die durch den Anbieter des Medikamentes vorgenommene Zählung lediglich ein subjektives Ergebnis der Taubenzahl.“
Ergänzend wurde zum Taubenbestand am Sterkrader Tor festgestellt, daß es sich um einen fluktuierenden Schwarm handelte, weshalb „die Zahl der Tiere nicht mittelbar mit dem Einsatz des Medikaments in Verbindung gebracht werden“ könne.
Der Antrag A/18/0354 (Prüfauftrag an die Verwaltung) der GRÜNEN speziell zum Sterkrader Tor zur Einrichtung eines Taubenhauses dort wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 22. 1. 2026 gegen die Stimmen von GRÜNEN und AfD abgelehnt.
Wir verweisen im größeren Zusammenhang des Umgangs mit dem Taubenbestand in ganz Oberhausen auf den Antrag A/15/1819-01 von SPD, FDP, Grünen, welcher in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 1.2.2012 unverändert beschlossen wurde sowie auf A/16/4935-01 der FDP (in der Ratssitzung am 23.9.2019 ebenfalls unverändert beschlossen) und fragen uns, warum diese Anträge von der Verwaltung nicht weiter aufgegriffen worden sind.
Wir verweisen ferner auf den AfD-Antrag A/17/3300-01, vorgelegt (und abgelehnt) in der Ratssitzung des 15. 5. 2023; und dort insbesondere auf die Empfehlung des Deutschen Tierschutzbundes zur Errichtung von Taubenhäusern mit geeigneten Nistmöglichkeiten, in denen durch Austausch des Geleges (durch Gipseier o.ä.) der Bestand entsprechend reguliert werden kann.
Ziel
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Errichtung eines Taubenhauses als mögliche langfristige und kontrollierende Maßnahme zu prüfen. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, um die mit dem Taubenbestand einhergehende Problematik im Stadtbezirk Alt-Oberhausen wirksam, dauerhaft und wirtschaftlich vertretbar anzugehen.
Ein Taubenhaus in Alt-Oberhausen bietet weiterhin die Perspektive, dessen Wirksamkeit im Vergleich mit den bisherigen Maßnahmen festzustellen.
