Beschlussvorlage - B/18/0518

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Beratungsfolge

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Bezug

Drucksache Nr. B/16/5873-01, Ratssitzung vom 14.09.2020

 

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Sachverhalt

Nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit des Herrn Hans Müthing ist gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW eine Neu-/Wiederwahl erforderlich.

Da der Schiedsmann Hans Müthing während seiner bisherigen Amtszeit das Schiedsamt ordnungsgemäß verwaltet hat und auch bereit ist, das Schiedsamt weiter auszuüben, wird seine Wiederwahl vorgeschlagen.

Sowohl das Amtsgericht Oberhausen als auch die Schiedsamtsvereinigung haben auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen die Wiederwahl des Herrn Müthing, auch hinsichtlich seines Lebensalters von 76 Jahren, keine Bedenken bestehen.

Die Erfordernisse des § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden durch den Schiedsmann Hans Müthing erfüllt.

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