Berichtsvorlage - M/18/0494

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Beratungsfolge

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Bezug

M/17/5060 - Modellprojekte Smart City Förderung – Oberhausen als Modellkommune, 24.04.2024

M/17/5652 - Förderrichtlinie zur Smart-City-Maßnahme „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“, 16.12.2024

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Sachverhalt

Projektideen der zweiten Förderrunde dem Fördermittelgeber vorgelegt

Die Stadt Oberhausen erhält im Zuge des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ (MPSC) finanzielle Mittel zur Umsetzung eines partizipativen Projektfonds, dem „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“. Ziel des Co-Creation-Funds ist es, durch Projektförderung verschiedene Zielgruppen an der Gestaltung ihrer Stadt aktiv mitwirken zu lassen und einen Mehrwert für die Oberhausener Stadtgesellschaft zu erzielen. Die Ideenentwicklung wird durch verschiedene Partizipationsformate (z.B. „Ideenbörse“, „Dialog mit der Fachverwaltung“ und „Projektlabor“) begleitet und die Ideengeberinnen und Ideengeber bei der Qualifizierung ihrer Ideen für eine Antragstellung unterstützt.

Der zweite Durchgang der Ideenentwicklung konnte im Oktober 2025 mit der Antragstellung zum 26.10.2025 abgeschlossen werden. Die eingereichten 11 Anträge sind hinsichtlich der Förderkriterien geprüft und im Rahmen eines Vorprüfberichts für die interdisziplinäre Jury vorbereitet worden. Zwei der 11 Projektanträge konnten im Zuge der Vorprüfung formal nicht zur Jury-Sitzung am 19.01.2026 zugelassen werden. Die Jury hat die neun verbliebenen Anträge diskutiert und sechs Projekte für die finale Prüfung und Freigabe durch den Fördergeber beschlossen, die für Oberhausen einen innovativen und modellhaften Lösungsansatz für eine aktuelle Herausforderung der Stadtentwicklung verfolgen. Die finale Entscheidung des Fördergebers über die durch die Jury vorgeschlagenen Projekte ist in Kürze zu erwarten. Das beantragte Fördervolumen der sechs ausgewählten Projekte beträgt 281.585 Euro. Zwei Projekte sind nicht befürwortet worden. Ein Projekt hat die Möglichkeit zur Wiedervorlage (siehe Anlage M_18_0494_Anlage_befürwortete_Projekte_CCF_Vertraulich). Die Anlage zur Projektvorstellung bleibt bis zur öffentlichen Bekanntgabe der Projekte vertraulich. 

Die vom Bundesmittelgeber bewilligten Projekte werden am 02.03.2026 bekannt gegeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Ideengeberinnen und Ideengeber haben mit der Auszahlung der beantragten Fördersummen acht Monate Zeit ihre Projekte umzusetzen. Parallel zur Umsetzungsphase wird eine weitere Ideenentwicklungsphase angestoßen.  

Was ist der Co-Creation-Fund?

Die Digitalisierung stellt Städte und Kommunen vor neue und vielfältige Herausforderungen. Für die Stadt Oberhausen bedeutet dies, innovative Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen wie soziale Spaltung, Klimaanpassung, Verkehrswende und den Funktionswandel von Innenstädten zu finden und durch neue Impulse die Stadtentwicklung in den digitalen Raum zu verlängern. Digitalisierung soll dabei keinen Selbstzweck erfüllen, sondern die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger steigern und sie in den Gestaltungsprozess mit einbinden. Dies erfordert neue Formen der Partizipation, die über traditionelle Beteiligungsmethoden und digitale Tools hinausgehen und neue Ansätze ko-kreativer Zusammenarbeit von Stadtgesellschaft und Verwaltung erfordern. Co-Creation meint hierbei einen gemeinsamen Schöpfungsprozess im Zusammenwirken vieler Akteure und Disziplinen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Smart City Oberhausen mit der Maßnahme „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“ einen Projektfonds konzipiert, der die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projekten mit Bürgerschaft, lokalen Akteuren und Vereinen, Unternehmen sowie insbesondere der Oberhausener Start-Up-Szene ermöglicht. Es können Projektideen unterschiedlicher Größen gefördert werden. Bedienung für die Antragsstellung ist, dass die Projektideen auf die Ziele des integrierten Stadtentwicklungskonzepts einzahlen, einen Digitalisierungscharakter erfüllen und eine innovative Lösung für Herausforderungen der Stadtentwicklung darbieten.

Gefördert wird die Projektumsetzung mit jeweils bis zu 50.000 Euro. Um in der Ideenfindung und Projektentwicklungsphase einen innovationsfördernden Handlungsspielraum zu erhalten, ermöglicht die Förderrichtlinie, auch Projektideen oberhalb der 50.000 Euro Projektförderung mit fördern zu können. Die Antragsteller müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent nachweisen. Für die Projektförderung der zweiten Runde im Co-Creation-Fund stehen weitere 550.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Bei erfolgreichem Projektverlauf können für den Co-Creation-Fund ggf. weitere Mittel bereitgestellt werden.

Über die Auswahl der Projekte entscheidet eine interdisziplinäre Jury, die durch den Rat beschlossen worden ist. Die inhaltliche Vorbereitung der Entscheidung sowie die Begleitung von Antragstellenden durch den Prozess erfolgt durch das Smart-City-Team.

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