Berichtsvorlage - M/18/0487

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Rund sechs Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Nordrhein-Westfalen und leisten einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt dieses Engagement seit 2021 mit dem Förderprogramm
„2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“.

 

Im Rahmen des Programms werden jährlich landesweit bis zu 2.000 Projekte des bürgerschaftlichen Engagements mit einem Festbetrag von jeweils 1.000 Euro gefördert. Die Förderung erfolgt jeweils zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema, das durch die Landesregierung vorgegeben wird.

 

Die Stadt Oberhausen beteiligt sich seit 2021 kontinuierlich am Förderprogramm 2000x1000€ des Landes NRW. Der Bereich Chancengleichheit verantwortet die kommunale Umsetzung des Programms und stellt durch gezielte Koordination und Information sicher, dass Oberhausener Vereine die Fördermöglichkeiten wirksam nutzen können.

 

Für das Förderjahr 2026 hat das Land Nordrhein-Westfalen das Schwerpunktthema festgelegt auf:

 

 

 

„Digital in die Zukunft – engagiert mit künstlicher Intelligenz und Digitalisierung“

Ziel ist es, Projekte zu fördern, die:

 

  • Digitalisierung im Ehrenamt voranbringen,
  • digitale Kompetenzen von Engagierten stärken,
  • den verantwortungsvollen Einsatz digitaler Anwendungen und künstlicher Intelligenz im bürgerschaftlichen Engagement unterstützen.

 

Begleitend bietet die Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement kostenfreie Webinare, Workshops und Coachings zur Unterstützung der Antragstellenden und zur Qualifizierung im Bereich Digitalisierung und KI an.

 

Umsetzung

 

Zur Umsetzung des Förderprogramms schließt das Land Nordrhein-Westfalen Vereinbarungen mit den Kreisen und kreisfreien Städten ab. Die Mittelzuweisung erfolgt auf Grundlage eines Einwohner:innenschlüssels.

Der Stadt Oberhausen wird auch für das Förderjahr 2026 ein festes Förderkontingent zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitung und Bewilligung der Förderanträge erfolgt durch die zuständige Stelle im Bereich 0-4 Chancengleichheit Themenfeld Ehrenamt.

 

Antragsberechtigte

 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere:

  • Vereine,
  • zivilgesellschaftliche Organisationen,
  • Initiativen

mit Sitz oder Wirkungsbereich in Nordrhein-Westfalen, die eine Maßnahme mit Bezug zum bürgerschaftlichen Engagement durchführen.

 

Fördervoraussetzungen

 

  • Pro Antragsteller*in kann ein Projekt pro Förderjahr gefördert werden.
  • Die Maßnahme muss im Zeitraum 02.03. – 31.12.2026 umgesetzt werden.
  • Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

 

Förderfähige Ausgaben

 

Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben, insbesondere:

 

  • Sachmittel,
  • digitale Werkzeuge und Anwendungen,
  • Öffentlichkeitsarbeit im Projektzusammenhang.

 

Ehrenamtlich erbrachte Arbeitsstunden können angesetzt werden, dürfen jedoch maximal 20% der förderfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Allgemeine Verwaltungsausgaben („eh-da-Kosten“) sind nicht förderfähig.

 

Antragstellung und Fristen

 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal
www.engagementfoerderung.nrw.

 

Der Antragsstart für das Förderjahr 2026 ist der 2. März 2026. Die konkrete Antragsfrist wird durch das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt und bekannt gegeben.

 

Nicht verausgabte Mittel sind bis spätestens 31. Januar des Folgejahres an das Land Nordrhein-Westfalen zurückzuzahlen. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 28. Februar des Folgejahres digital vorzulegen.

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Nach Bekanntgabe im Verwaltungsvorstand erfolgt eine gezielte Information der Vereine, Organisationen und Politik über bestehende Verteiler sowie eine begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

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