Beschlussvorlage - B/18/0503

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt, die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Hermann-Albertz-Straße in Höhe der Alsenstraße.

 

Finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 EUR stehen wir folgt zu Verfügung:

 

Für den konsumtiven Teil der Baumaßnahme in Höhe von 18.000 EUR

 

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

2026

560012010190

Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen

521608

Instandhaltung Querungsstellen

52.000 EUR

Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 18.000 EUR sind Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansätze für 2026.

 

 

Für den investiven Teil, die Beleuchtung, in Höhe von 12.000 EUR

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz-  position

Bezeichnung

2026

560012010120000

Straßenbeleuchtung

7852.00

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

4.850.000 EUR

Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 12.000 EUR sind Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansätze für 2026.

 

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

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Bezug

 

A/17/5660 Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vom 27.08.2024 gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt – Querungshilfen Hermann-Albertz-Straße und Grenzstraße

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Mit Antrag A/17/5660 wurde die Verwaltung gebeten, sich die Verkehrssituation für Fußgängerinnen und Fußgänger an den Knotenpunkten Hermann-Albertz-Straße/Alsenstraße sowie Grenzstraße/Alsenstraße anzusehen und die Einrichtung von Querungshilfen oder ähnlichen Maßnahmen, die zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger beitragen, zu prüfen. An beiden Knotenpunkten wurden daher Verkehrsbeobachtungen vorgenommen; dabei wurde Wert daraufgelegt, die Zeit mit hohem Schülerverkehrsaufkommen besonders abzudecken.

 

 

Knotenpunkt Grenzstraßen/Alsenstraße

 

Die Verkehrssituation an der Grenzstraße wurde am 16.05.2025 in der Zeit von 07:30 bis 08:30 Uhr beobachtet. Insgesamt haben 38 Fußgängerinnen und Fußgänger den Bereich zwischen Mülheimer Straße und Haltestelle Nohlstraße gequert. Eine Bündelung von Querungsvorgängen konnte nicht festgestellt werden. Diese erfolgten über den gesamten Bereich, entweder vereinzelt dort, wo Anwohnende aus den Hauseingängen oder aus den Nebenstraßen (Bügelstraße, Lorenzstraße) kamen. Trotz naheliegender Lichtsignalanlage (Ampeln) wurde ungesichert gequert. Aufgrund zahlreicher zeitlicher Lücken, die durch die Ampelphasen entstanden, war ein Queren der Straße auf dem Teilbereich der Grenzstraße trotz circa 550 Kfz/Stunde unproblematisch.

Eine bauliche Veränderung der Querungssituation wird daher von der Fachverwaltung für nicht notwendig erachtet.

 

 

Knotenpunkt Herrmann-Albertz-Straße/Alsenstraße

 

Die Verkehrssituation an der Hermann-Albertz-Straße wurde am 15.05.2025 in der Zeit von 07:30 bis 08:30 Uhr beobachtet. Besonders auffallend hierbei war, dass es sich um viele Schulkinder handelte (mit und ohne Begleitung) und ebenso in dem Kreuzungsbereich vereinzelt Transporter der Schülerbeförderung hielten, um Schülerinnen und Schüler abzuholen (zwischen 07:30 und 07:45 Uhr). Aufgrund der auffallenden Bündelung des Fußverkehrs wurden vom 18. bis 19.09.2025 mittels einer Verkehrskamera die Verkehrsströme auf der Hermann-Albertz-Straße analysiert. Dazu wurde der Kreuzungsbereich in vier Fußgängerpolygone P1 bis P4 aufgeteilt und mittels künstlicher Intelligenz unterstützte Analysen der Verkehrsströme vorgenommen (Abbildung 1). Mit insgesamt 161 Querungen von P1 zu P2 innerhalb von 20 Stunden bestätigte die Analyse das bereits zuvor beobachtete Ergebnis. Im Vergleich querten in derselben Zeit zwischen P3 und P4 nur 11 Fußgängerinnen und Fußgänger die Hermann-Albertz-Straße. Diagonales Queren, beispielsweise zwischen P1 und P4, erfolgte auch, allerdings ebenfalls in nicht so deutlicher Höhe (12 Fußgängerinnen und Fußgänger).

Abbildung 1: Fußgängerpolygone

 

 

Aufgrund der starken Bündelung des Fußverkehrs auf der Hermann-Albertz-Straße in Höhe der Hausnr. 210, einer Verkehrsbelastung von circa 500 Fahrzeugen pro Stunde und der Tatsache, dass es sich hierbei vermehrt auch um Schulkinder handelt, kann in diesem Kreuzungsbereich eine Querungshilfe im Sinne eines richtlinienkonformen Fußgängerüberwegs (ugs. „Zebrastreifen“) errichtet werden. In Anlage 1 wird eine Vorplanung der möglichen Veränderung dargestellt. Die Umsetzung dieser Planung wird aufgrund des erforderlichen Platzbedarfs und der einzuhaltenden Sichtbeziehungen zum Entfall von voraussichtlich fünf Stellplätzen führen.

 

Finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 EUR sind für den Haushalt 2026 wie folgt eingeplant worden:

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

2026

560012010190

Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen

521608

Instandhaltung Querungsstellen

18.000 EUR

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz-position

Bezeichnung

2026

560012010120000

Straßenbeleuchtung

7852.00

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

12.000 EUR

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

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Anlagen

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