Berichtsvorlage - M/18/0486
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ des Landes NRW für die Förderperiode 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Stefanie Nitschke
- Verantwortung:
- Frau Pietrasch, Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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24.02.2026
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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26.02.2026
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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03.03.2026
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Geplant
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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03.03.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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04.03.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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05.03.2026
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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05.03.2026
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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10.03.2026
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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18.03.2026
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Sachverhalt
Auf die Drucksachen M/17/3262-01, M/17/1123-01 und M/17/1717-01 wird verwiesen.
Die Landesregierung NRW hat das Ziel, die ehrenamtlichen Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Deshalb startete die Landesregierung 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“. Jährlich wird durch die Staatskanzlei NRW ein Förderschwerpunkt benannt. In 2025 war dies: „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“.
Im Antragszeitraum 2025 (05.05. – 01.11.2025) wurden in Oberhausen 31 Anträge gestellt. Davon konnten 29 Anträge bewilligt werden; 2 wurden von den Antragstellenden aus unbekannten Gründen, zurückgezogen. Zum Beispiel wurden verschiedene Teamevents mit den Jugendlichen umgesetzt, eine neue Basketball AG wurde ins Leben gerufen und eine Fussball- AG in einer Grundschule eingerichtet. Die Fördermittel konnten zudem auch zum Renovieren der gemeinsam genutzten Räumlichkeiten genutzt. Die Anträge sind als Tabelle zur Kenntnis angefügt.
Im Rahmen des Förderprogramms „2000 x 1.000 €“ des Landes Nordrhein-Westfalen waren im Förderjahr 2025 projektbezogene Ausgaben förderfähig. Dazu zählten insbesondere Kosten für Verbrauchsgüter (z. B. Getränke), für Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der geplanten Aktion (z. B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon oder benötigte Arbeitsgeräte am Veranstaltungstag, Ausgaben für Arbeitsmittel (z. B. Arbeitshandschuhe) sowie Honorarkosten, etwa für fachliche Beratungsleistungen.
Nicht förderfähig waren hingegen allgemeine Verwaltungsausgaben. Hierunter fielen solche Kosten, die auch ohne die Durchführung des geförderten Projekts angefallen wären und somit keinen unmittelbaren Projektbezug aufwiesen. Zum Beispiel Kopierpapier, Porto, Stromkosten etc.
Die Anträge mussten online über das Portal: förderung.nrw Online-Antragsverfahren Login gestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,9 kB
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