Beschlussvorlage - B/18/0479
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss einer Kanalbaumaßnahme An St. Jakobus von Tackenbergstraße bis Schwarzwaldstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Dr. Palotz, Herr Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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03.03.2026
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Beschlussfassung
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11.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanalbaumaßnahme An St. Jakobus von Tackenbergstraße bis Schwarzwaldstraße
Finanzmittel für die Kanalerneuerung (Kosten 360.702,49 EUR brutto) sind für den Haushalt 2026 ff. im Kanalbauprogramm unter der
Finanzstelle: 560011030100000 – Kanalbauprogramm
Finanzposition: 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO
als Auszahlungsbudget (12 Mio. EUR) und auch als Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE) (6,9 Mio. EUR, kassenwirksam 2027) eingeplant worden.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2025 bis 2029 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
An St. Jakobus von Tackenbergstraße bis Schwarzwaldstraße
(lfd. Nr. 344 des Straßen- und Wegekonzeptes)
In der Straße An St. Jakobus von Tackenbergstraße bis Schwarzwaldstraße ist der Kanal zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2023 beschlossen.
Der heute vorhandene Kanal besteht aus Beton. Der Bestandskanal wurde 1956 als Kreisprofil in der Nennweite DN 200 mit Sohltiefen zwischen ca. 2,00 m und ca. 3,00 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus schadensbedingten Gründen die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in der Nennweite DN 300 mit dem Rohrwerkstoff Beton erneuert. Zur Vermeidung von Überstauereignissen erfolgt die Erneuerung des Kanals in geänderter Tiefe von ca. 2,00 m bis ca. 5,00 m. Durch die Kanalerneuerung wird die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.
Nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme ist der Ausbau des Gehweges auf Seiten der neuen Bebauung und der Erneuerung der Fahrbahn vorgesehen. Der Gehweg inkl. Stellplätze wird durch den Vorhabenträger der Wohnbebauung nach Schließen der Kanalbaugrube hergestellt. Die neue Fahrbahn wird im letzten Schritt nach Fertigstellung der Gehwege durch die Stadt erstellt.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im 2. Quartal 2026 und wird voraussichtlich 3 Monate andauern.
Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2026 bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm – Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – sowohl als Auszahlungsbudget und auch als Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE, kassenwirksam 2027) eingeplant worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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582,6 kB
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