Berichtsvorlage - M/18/0285

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Beratungsfolge

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Bezug

 

A/17/5489 - Antrag der FDP im Rat und der SPD-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates: „Schaffung von E-Scooter-Plätzen und Koordinierung von Abstellverbotszonen"

 

M/17/6760 - Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr und Schaffung von E-Scooter Abstellflächen in Oberhausen

 

 

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Sachverhalt

 

E-Tretroller leisten einen wichtigen Beitrag zur urbanen Mobilität, weil sie eine flexible, schnelle und umweltfreundliche Ergänzung zu bestehenden Verkehrsmitteln darstellen. Sie schließen besonders die „letzte Meile“ zwischen ÖPNV-Haltestellen und Zielorten, reduzieren den Bedarf an Autofahrten auf kurzen Strecken und entlasten dadurch Straßen sowie Parkraumflächen. Gleichzeitig ermöglichen sie eine moderne sowie leicht zugängliche Fortbewegungsform.

Jedoch stößt die Stadt Oberhausen mit der Einführung der E-Tretroller im Stadtgebiet auf Probleme, wie unsachgemäße Abstellungen im Straßenraum, die zu verschiedenen Nutzungskonflikten führen. Die Aufgabe der Stadt Oberhausen ist es hier geeignete Regulierungen und Infrastrukturen zu schaffen, um einen geordneten, sicheren und wirklich nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten. Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Stadtverwaltung entsprechend mit dieser Aufgabe beauftragt.

Für die Koordination der E-Tretroller in der Stadt Oberhausen haben sich im Verlauf des Jahres 2025 neue technische sowie planerische Möglichkeiten ergeben. Mit Hilfe dieser Tools und Schnittstellen wurde eine Umsetzungsstrategie für das Management der E-Tretroller durch die Verwaltung aufgestellt.

Gemäß den Beschlusspunkten stellt diese Vorlage zunächst den jährlichen Bericht vor, anschließend wird das Vorgehen und die Maßnahmen zu Abstell- und Abstellverbotszonen gebündelt dargestellt, die über die Vorlage M/17/6760 hinausgehen.


 

Jährlicher Bericht 2025

 

Aktuelle E-Scooter-Nutzung im Stadtgebiet

 

Für das Jahr 2025 liegen folgende Sondernutzungserlaubnisse vor:

 

  • Lime: Erlaubnis vom 16.07.2025 für 200 Fahrzeuge, gültig vom 15.07. – 31.12.2025
  • Bolt: Erlaubnis vom 04.09.2025 für 200 Fahrzeuge, gültig vom 01.09. – 31.12.2025
  • VOI: Erlaubnis vom 16.07.2025 für 250 Fahrzeuge, gültig vom 01.08. – 31.12.2025
  • Tier/Dott (Anbieterfusion): Erlaubnis vom 14.08.2025 für 250 Fahrzeuge, gültig vom 01.08. – 31.12.2025

 

Für den Geltungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 liegt bislang ausschließlich ein Folgeantrag von Lime vor. Die übrigen Anbieter wurden darüber informiert, dass ihre derzeitige Sondernutzungserlaubnis zum Jahresende ausläuft und ohne fristgerechten Folgeantrag zum 01.01.2026 alle Fahrzeuge aus dem Stadtgebiet zu entfernen sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch Bolt, VOI sowie Tier/Dott entsprechende Folgeanträge einreichen werden. Im Stadtgebiet liegt die angestrebte maximale Auslastung bei 1000 Fahrzeugen.

 

Beschwerdemanagement

 

Im Zeitraum von Januar bis Anfang Dezember 2025 gingen bei der Verwaltung 69 offizielle Beschwerden über ordnungswidrig abgestellte E-Scooter ein. Es ist ein Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren zu beobachten.

 

Entsprechende Mitteilungen über ordnungswidrig und behindernd abgestellte E-Scooter sind gleichzeitig an die Verleiher Lime, Bolt, TIER und Voi mit der Aufforderung, die ordnungswidrig abgestellten E-Scooter schnellstmöglich zu entfernen, weitergeleitet worden.

 

Die Beschwerden umfassen in der Regel das Abstellen von E-Scootern auf dem Bürgersteig/Gehweg und auf privaten Grundstücken sowie in den entsprechenden Zufahrten. Einzelne Meldungen beziehen sich auf durch Nutzer zurückgelassene Roller auf Grünflächen.

 

Umsetzung der Abstellzonen und Abstellverbotszonen

 

Technische Umsetzung

 

Seit 2025 bietet das Unternehmen Mobidrom den Kommunen in Nordrhein-Westfalen Unterstützung durch digitale Tools bei der Aufbereitung, Bündelung und Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Mobidrom ist die Landesagentur für Mobilitätsdaten in NRW und bietet mit dem Zonenmanager eine kostenlose digitale Schnittstelle für Kommunen und Sharinganbieter an. Die Anwendung ist für Kommunen kostenlos nutzbar.

 

Das Programm „Zonenmanager“ ermöglicht es, Gebots-/Verbotszonen, die Bediengebiete sowie die Anzahl der Fahrzeuge festzulegen und diese direkt und einheitlich mit Sharing-Anbietern zu teilen. Die Erfassung der Zonen erfolgt über eine Web-basierte Benutzeroberfläche. Alle erfassten Daten werden zentral aktualisiert. Ein Zugang zum Zonenmanager wurde von Mobidrom für die Stadt Oberhausen eingerichtet und befindet sich aktuell in der Aufbauphase. Im Anschluss werden die erstellten Abstell- und Verbotszonen den Anbietern gesammelt übermittelt, wodurch eine anbieterübergreifende Einheitlichkeit der Zonen gewährleistet wird.


 

Dieses Tool bietet der Stadtverwaltung eine flexible und zeitsparende Möglichkeit mit den Anbietern zu kommunizieren und die Koordination der Nutzung von E-Tretrollern durchzuführen. Das Beschwerdemanagement im Bereich der E-Tretroller wird mit Hilfe dieses Tools erleichtert.

 

Abstellverbotszonen

 

Abbildung 1: Abstellverbotszonen im Stadtgebiet (größere Darstellung siehe Anhang)

 

 

Die rot markierten Bereiche im Stadtgebiet stellen künftig Abstellverbotszonen für Sharing-E-Scooter dar. Abstellverbotszonen bedeuten, dass in den Bereichen nicht gefahren werden kann. Die Einfahrt und Nutzung von Wegen reget die StVO. Somit können keine Fahrverbotszonen technisch umgesetzt werden. Die Flächen wurden auf Grundlage stadtstruktureller, verkehrlicher und sicherheitsrelevanter Kriterien definiert (Abbildung 1). Folgende Kategorien sind berücksichtigt:

 

  • Grünanlagen und Parkflächen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Wälder, Kleingartenanlagen)
  • Friedhöfe
  • Weiterführende Schulen
  • Krankenhäuser
  • Bahngelände (inkl. Bahnhöfe und sonstige Eisenbahninfrastruktur)
  • Bundesautobahnen und weitere Straßen
  • Wasserwege (Rhein-Herne-Kanal, Emscher)
  • ÖPNV-Trassen inklusive Haltestellen
  • Brückenbauwerke und Unterführungen
  • Eigenständige Rad- und Gehwege (z. B. HOAG-Trasse, Jacobiweg, Richard-Wagner-Allee)
  • Betriebsgelände der STOAG
  • Fußgängerzonen (Marktstraße, Bahnhofsstraße, Gildenstraße)
  • Temporäre Wochenmärkte (z. B. Schmachtendorf Mitte, Holten)
  • Temporäre Veranstaltungen (Sterkrader Kirmes, Weihnachtsmarkt Neue Mitte)

 

Bei der Planung und Koordinierung von künftigen Abstellverbotszonen wird die Stadtverwaltung darauf achten, das grundlegende Free Floating-Konzept der E-Scooter nicht drastisch einzuschränken. Die Wahrung der Verkehrssicherheit des öffentlichen Raumes steht jedoch in einem höheren Interesse als die Wahrung des Free Floating-Konzeptes.

 

Abstellzonen

 

Zur Koordination der E-Tretroller im öffentlichen Raum sollen explizite Abstellzonen ausgewiesen werden. Um diese Standorte herum wird in einem festgelegten Radius ein Abstellverbot angeordnet. Das in Vorlage M/17/6760 erläuterte Vorgehen liegt zugrunde.

 

Die Einführung von Abstellzonen erfolgt in mehreren Phasen:

 

  1. Phase I: Ausweisung von neun festen Sharingstationen für E-Scooter

 

Im ersten Schritt wurden neun Hotspots identifiziert (Abbildung 2). Die Umsetzung findet sukzessive im 2. Quartal 2026 statt, da aufgrund der notwendigen Markierungsarbeiten auf die Witterung Rücksicht genommen werden muss.

 

  1. Phase II: Ausweisung von Zonen an stark frequentierten Standorten

 

Dazu erfolgt ein Abgleich mit der Heatmap der Nutzung von E-Tretrollern auf dem Stadtgebiet der Stadt (Abbildung 3) in Kombination mit der Beschwerdelage. Die Ausweisung von Abstellzonen auf dieser Grundlage erfolgt ohne das Freefloating in weniger dicht genutzten Bereichen einzuschränken. Zu stark frequentierten Standorten zählen unter anderem das Umfeld Hauptbahnhof, der Bahnhof Sterkrade, die Marktstraße und die Neue Mitte.

In Phase II findet eine Prüfung statt, welche digitalen Umsetzungsmöglichkeiten bestehen. Dazu gehört die Abstimmung von rein virtuellen Abstellzonen, welche eine wesentlich flexiblere Ausweitung aber Rücknahme ermöglicht im Vergleich zu (Kosten verursachenden) baulichen Lösungen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Abstellzonen im Zusammenhang mit dem Nutzerverhalten, z.B. bei Veranstaltungen, zu koordinieren.

 

  1. Phase III: Ausweisung weiterer Abstellzonen im Rahmen der baulichen Realisierung neuer Sharing-Standorte des metropolrad.ruhr 2.0

 

Diese Standorte sollen perspektivisch alle als Sharing-Stationen für die Mikromobilität ausgewiesen werden (Abbildung 3). Außerdem wird für Umsetzung dieser Standorte die Stationsbeschilderung durch Fördermittel aus dem Projekt metropolrad.ruhr 2.0 finanziert. Aufgrund der Synchronisierung der Umsetzung mit der Erweiterung der Standorte des metropolrad.ruhr findet die Umsetzung in einer dritten Phase statt.

Abbildung 2: Standorte Sharingstationen Phase I & III (größere Darstellung siehe Anhang)

 

 

Abbildung 3: Heatmap Abstellstandorte E-Tretroller (größere Darstellung siehe Anhang)


 

Zeitplan zur Einführung der Abstell- und Abstellverbotszonen

 

Die Umsetzung der Abstellverbotszonen ist ab dem 01.01.2026 vorgesehen.

Für die Einrichtung der Abstellzonen Phase I wird die Markierung und Beschilderung der vorgesehenen Sharingstationen sukzessive im 2. Quartal 2026 umgesetzt. Die Phase II soll ab dem 3. Quartal 2026 ausgerollt werden, wenn erste Erfahrungen aus der Phase I berücksichtigt werden konnten. Die Umsetzung der Phase III erfolgt in Zusammenhang mit dem metropolrad.ruhr 2.0. Hier ist der Regionalverband Ruhr verantwortlich – derzeit ruht die Einführung des neuen metropolrad.ruhr, da ein Anbieter im Ausschreibungsverfahren einen Bieterwiderspruch eingelegt hat, welchen die Vergabekammer zu Köln bearbeiten muss.

 

Die Einhaltung der neuen Regularien wird künftig verpflichtender Bestandteil der Sondernutzungserlaubnisse für Micro-Mobility-Anbieter. Die neuen Genehmigungen besitzen eine Gültigkeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026.

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Anlagen

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