Berichtsvorlage - M/18/0495
Grunddaten
- Betreff:
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Bericht über die Funktion der Verfahrenslots:innen in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Ronny Wehr
- Verantwortung:
- Herr Roth, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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25.02.2026
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Sachverhalt
Am 10. Juni 2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Es stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeit der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Für die Umsetzung dieses Prozesses sieht das KJSG einen Gesamtzeitraum von knapp sieben Jahren bis zum 01.01.2028 und drei grundsätzliche Stufen vor. Aktuell ist ein neuer Referentenentwurf angekündigt der für Bayern und NRW eine Öffnungsklausel beinhalten soll. Daher erscheint es fraglich ob der Zeitraum haltbar sein wird. Mit der zweiten Stufe des KJSG, welche am 01.01.2024 in Kraft trat, wurde mit den Verfahrenslots:innen nach § 10b SGB VIII ein neues Angebot für junge Menschen und deren Familien eingeführt. Nachfolgender Jahresbericht bezieht sich auf die Tätigkeit der Oberhausener Verfahrenslots:innen im Gesamtjahr 2025.
Der Auftrag der Verfahrenslots:innen ist es einerseits, junge Menschen, die auf Grund einer (drohenden) Behinderung einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben, sowie deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung der entsprechenden Leistungen zu unterstützen und zu begleiten (§ 10b Abs. 1 SGB VIII).
Andererseits sollen die Verfahrenslots:innen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung der inklusiven Lösung beraten. Gemeint ist hier die Überleitung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (SGB IX) in die Zuständigkeit des Jugendamtes (§ 10b Abs. 2 SGB VIII, siehe Kapitel 2).
Diese Unterstützung erfolgt innerhalb des Umstellungsprozesses im Wesentlichen durch das Erstellen halbjährlicher Berichte, in denen vor allem die von den Verfahrenslots:innen gemachten Erfahrungen der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern (Reha-Trägern), dargestellt werden. Nachfolgender Bericht nach § 10b Abs. 2 SGB VIII bezieht sich auf die Tätigkeit der Verfahrenslots:innen vom 01.05.25 bis zum 31.12.25 und leitet Empfehlungen für die inklusive Organisationsentwicklung ab.
1.2 Team und Arbeitsweise der Oberhausener Verfahrenslots:innen
Die Stadt Oberhausen hat die Verfahrenslots:innen 2024 in ihr Amt eingeführt. Diese wurden damals besetzt durch Fr. Ludwig und Fr. Goffloo. Die Verfahrenslots:innen sind in dem Fachbereich 3-1-20/Beratung verortet und haben ihr Büro im Rathaus Osterfeld in der Bottroper Str. 183, Zimmer 19.
Fr. Goffloo wechselte im vergangenen Jahr den Arbeitsbereich und Herr Strey trat, als Nachfolge von Frau Goffloo, sein Amt am 06.10.2025 an.
Die Verfahrenslots:innen sind im gesamten Stadtgebiet der Stadt Oberhausen tätig.
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Verfahrenslots:innen |
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E-Mail: verfahrens-lotsen@oberhausen.de |
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Fr. Ludwig |
0208 / 825 - 9468 |
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Hr. Strey |
0208 / 825 - 8132 |
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Die Verfahrenslots:innen beraten sowohl in einer Komm- als auch Gehstruktur und arbeiten mobil. Das Beratungssetting orientiert sich dabei flexibel an den Beratungswünschen der Zielgruppe und ist sehr niederschwellig ausgelegt. Die Verfahrenslots:innen greifen auf digitale Kommunikationsmöglichkeiten zu und können bei Bedarf auch Termine mit den Hilfesuchenden zusammen in einer Behörde, bei (Fach-)Ärzt:innen, ,Therapeut:innen oder Schule und Kindergarten wahrnehmen.
1.3 Öffentlichkeitsarbeit, Qualifizierung und Vernetzung
Ein zentraler Bestandteil der Arbeit der Verfahrenslots:innen stellt auch weiterhin die Öffentlichkeitsarbeit dar. Ziel hierbei ist es, mit der Zielgruppe selbst, sowie mit dieser in Kontakt stehende Fachkräfte, aus unterschiedlichen Bereichen über das vorhandene Beratungsangebot der Verfahrenslots:innen zu informieren und die Rolle der Verfahrenslots:innen im Hinblick auf die inklusive Jugendhilfeplanung vorzustellen. Darüber hinaus beteiligen sich die Verfahrenslots:innen regelmäßig an lokalen Veranstaltungen, Fachtagen und Netzwerktreffen. Durch Vorträge, Workshops und die Verteilung von Informationsmaterialien wurde die Bekanntheit der Verfahrenslots:innen noch weiter erhöht.
Die Verfahrenslots:innen sind fester Bestandteil der relevanten bezirklichen und überbezirklichen Netzwerke für die Zielgruppe und bauen seit über einem Jahr Kooperationsstrukturen zu Behörden, Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe sowie vorhandenen Beratungsangeboten auf. Sie können inzwischen auf ein tragfähiges Netzwerk unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zurückgreifen, das jeweils einzelfallbezogen hinzugezogen werden kann.
Im Jahr 2025 wurde an 30 Treffen unterschiedlicher Arbeitsgruppen und Gremien teilgenommen.
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Gremium/ Netzwerktreffen/ Arbeitskreise |
Anzahl der Kontakte zu genannter Anfrage |
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Planungs-/Steuerungsgremium LVR u. Stadt OB |
3 |
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AK Menschen mit Behinderung |
4 |
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AG § 78 / Untergruppe Beratung |
4 |
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AG LVR / Verfahrenslotsen |
2 |
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Netzwerktreffen frühe Hilfen |
2 |
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Netzwerktreffen KI |
1 |
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Beirat für Menschen mit Behinderungen |
1 |
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Sozialraumgremium |
2 |
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FAG Beratung |
4 |
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Regionale AG Verfahrenslotsen |
4 |
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FAG HZE |
1 |
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Ruhrgebiet and friends/ Verfahrenslotsen |
2 |
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AG Steuerung / Planung IKJHG |
2 |
Bedarf an einem Informationsaustausch oder Beratung hatten insgesamt 7 Institutionen aus unterschiedlichen Themenfeldern (z. B: Kindestagesbetreuung, Träger (Teil-)stationärer Jugendhilfemaßnahmen etc.).
Über die angefragten Beratungen wird das erforderliche Netzwerk weiter ausgebaut und der Bekanntheitsgrad der Verfahrenslots:innen gesteigert.
Aktuell werden 26 von Behinderungen betroffene Bürger:innen durch die Verfahrenslots:innen begleitet und beraten.
Ein gutes, funktionierendes Netzwerk ist zwingend erforderlich um das Ziel der `inklusiven Lösung´ für junge Menschen mit und ohne (drohenden) Behinderungen zu erreichen.
Wie in Kapitel 1.1. beschrieben, haben die Verfahrenslots:innen nach § 10b Abs. 2 SGB VIII die Aufgabe, dem örtlichen Träger der Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit unterstützend zur Seite zu stehen.
Die Verfahrenslots:innen haben begonnen ein Konzept zur Umsetzung des IKJHG zu erstellen.
Anfang Januar 2026 wurde durch den Landschaftsverband Rheinland mitgeteilt, dass, im Frühjahr 2026 die Vorstellung des neuen Referentenentwurfes zum IKJHG erfolgen soll. Hierbei steht für NRW eine (komplette) Öffnungsklausel im Raum.
Vor diesem Hintergrund wird aktuell ein angepasstes Konzept erstellt das eine Zusammenführung der Eingliederungshilfe und der Fachstelle nach § 35a SGB VIII beinhaltet. Sobald der neue Gesetzentwurf bekannt ist und eine Klärung bzgl. einer möglichen Öffnungsklausel erfolgt ist, wird entweder mit dem angepassten Konzept gearbeitet oder ein Konzept für die große inklusive Lösung erstellt werden.
Gleichzeitig wird an Vorschlägen für die unterschiedlichen Schnittstellen zu dem Themenbereich gearbeitet, um die zukünftige Ausrichtung der Stadt Oberhausen unterbreiten zu können, unabhängig davon wie der Gesetzgeber agiert.
Die im Folgenden genannten Themenbereiche sind nur ein grober Überblick auf die kommende Zusammenführung der erzieherischen Hilfen und der Eingliederungshilfe. Das Konzept wird die Ist-Situation darstellen und sich umfangreich damit beschäftigen wie die Zusammenführung aussehen kann und wie die Umsetzung erfolgen könnte. Die Fertigstellung des Konzeptes soll im ersten Halbjahr 2026 erfolgen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der internen Steuerungs- /Planungsgruppe IKJHG. Nach Fertigstellung wird das Konzept allen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt.
Folgend sind nun erste maßgebliche Punkte aufgeführt:
1. Ermittlung der Fallzahlen
2. Personalbemessung / -planung
3. Teamstrukturen
4. Aktenführung
5. Fachanwendungen
6. Zusammenführung der Statistiken
7. Räumlichkeiten
8. Überleitung der Mitarbeiter:innen der Eingliederungshilfe SGB IX
9. Schulung der Mitarbeiter:innen
10. Erstellung neuer Arbeitsplatzbeschreibungen
11. Gesamt- / Hilfeplanung & Bedarfsermittlung nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen (ICF-CY)
12. Überleitung der Fälle
13. Schnittstellen zur „aufnehmenden Stelle“ (LVR)
14. Leistungs- und Kostenvereinbarungen müssen ggf. neu vereinbart werden.
Fazit:
Abschließend ist anzuführen, dass alle aufgeführten Themenbereiche wichtige Aspekte zur Zusammenführung der erzieherischen Hilfen und der Eingliederungshilfe sind.
Diese werden intensiv in dem kommenden Konzept behandelt. Es bildet sich hier jedoch keine Vollständigkeit ab. Weitere Fragen, die sich bei der Erarbeitung ergeben, werden mit in die konzeptionellen Überlegungen aufgenommen.
