Beschlussvorlage - B/18/0376
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung der "Partnerschaft für Demokratie Oberhausen" im Rahmen des Bundesförderprogrammes "Demokratie leben!"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Tim Tzscheppan
- Beteiligt:
- Kunst
- Verantwortung:
- Frau Vogt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.02.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
09.02.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
26.02.2026
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die weitere Durchführung der Partnerschaft für Demokratie Oberhausen bis zum Jahr 2032.
Die benötigten Mittel stehen im Haushaltsjahr 2026 ff. beim Auftrag 880004030105 – Demokratiebüro, Kostenart 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen zur Verfügung. Die Fördermittel sind im Sachkonto 414000 – Zuweisungen vom Bund geplant.
Sachverhalt
Wie im Kulturausschuss vom 13.3.2025 mitgeteilt (Berichtsvorlage M/17/6375), wurde im März 2024 auf einer Programmkonferenz in Berlin das neue Förderprogramm „Demokratie leben!“ in der dritten Förderphase mit seiner Programmstruktur vorgestellt. Es folgte im Mai 2024 der Förderaufruf im Programmbereich Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Förderzeitraum 2025 bis 2032, um sich am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Für die Förderung einer Partnerschaft für Demokratie können jährlich maximal 140.000 Euro beantragt werden, der darauf noch aufzurechnende jährliche Eigenanteil der Zuwendungsempfängers beträgt 10 %, d.h. 15.556 Euro pro Förderjahr. Die Bundesförderung wurde bis 31.12.2032 in Aussicht gestellt.
Laut Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ vom 20.11.2024 des BMFSFJ gewährt der Bund im Rahmen des Förderprogramms eine Zuwendung zur Deckung von notwendigen Ausgaben „für die Umsetzung von Projekten zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“. Darüber hinaus ist es „Ziel der Förderung, zur Stärkung der Demokratie und zu einem friedlichen, respektvollen Zusammenleben beizutragen, Teilhabe zu fördern sowie die Arbeit gegen jede Form von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen.“
Das Bundesprogramm definiert drei Aufgabenfelder: Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Für den Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“, in dem die Stadt Oberhausen schon in den zwei vorherigen Förderperioden 2015 bis 2019 und 2020 bis 2024 gefördert wurde, ist festgelegt, dass über die Partnerschaften „zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren, gestärkt und vernetzt werden [sollen]. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt. Die Partnerschaften für Demokratie ermöglichen eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten in den Handlungsfeldern des Bundesprogramms.“
Die Stadt Oberhausen reichte ihren Antrag auf Interessenbekundung für die Fortsetzung ihrer kommunalen Partnerschaft für Demokratie fristgerecht am 13.6.2024 ein. Die Interessenbekundung wurde durch die Regiestelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) am 11.10.2024 positiv beschieden und die Stadt daraufhin zur Antragstellung auf Förderung ihres Projekts im Programmbereich Partnerschaft für Demokratie für das Jahr 2025 [sic] aufgefordert. Der Antrag wurde am 25.10.2024 fristgerecht im Förderportal des Bundes eingestellt. Am 11.11.2024 wurde der Stadt mitgeteilt, dass die Vorprüfung des Antrags abgeschlossen sei und sich keine Nachforderungen ergeben hätten. Danach wurde der final gebilligte Antrag fristgerecht bis zum 14.11.2024 eingereicht.
Mit Schreiben des Bundesministeriums vom 11.11.2024 wurden die Antragstellenden darauf hingewiesen, dass das Haushaltsgesetz 2025 nicht mehr im Jahr 2024 verabschiedet werde. Daher werde den „für eine Förderung ausgewählten Projekten eine anteilige Zuwendung der von ihnen für das Jahr 2025 beantragten Fördermittel“ bewilligt. Entsprechend wurde der Stadt Oberhausen mit Datum vom 15.1.2025 vom BAFzA eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Kapitel 1702, Titel 684 04, Haushaltsjahr 2025, Bundesprogramm „Demokratie leben!“, mit einer geplanten Projektlaufzeit vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2032 und einem Bewilligungszeitraum vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2025 in einer Höhe von 140.000 Euro zugesprochen. Zusammen mit dem Eigenanteil der Stadt Oberhausen standen insgesamt 155.556 Euro für die Durchführung im Jahr 2025 zur Verfügung.
Für das Förderjahr 2026 wurde fristgerecht am 24.11.2025 ein Antrag auf Förderung im Folgejahr gestellt. Wie schon im Jahr zuvor wurde der Bewilligungszeitraum auf den Zeitraum des Folgejahres, d.h. 1.1.2026 bis 31.12.2026, beschränkt. Der Förderantrag befindet sich derzeit noch „in Prüfung“ (Stand 14.1.2026). Am 26.11.2025 wurde seitens der Stadt ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt, am 18.12.2025 wurde seitens der Regiestelle des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Die Partnerschaft für Demokratie Oberhausen hat daher ihre Arbeit ununterbrochen fortgesetzt.
Mit Schreiben vom 22.12.2025 des Bundesministeriums wurde mitgeteilt, dass die „Förderung u.a. unter der Bedingung gewährt wird, dass die Partnerschaften für Demokratie im Förderjahr 2026 gegenüber der Regiestelle des BAFzA nachweisen, dass ihr nach der jeweiligen Gemeindeordnung gewähltes Organ der kommunalen Selbstverwaltung oder der zuständige beschlussfassende Ausschuss mit der Durchführung der Partnerschaft für Demokratie befasst wurde und dazu eine Beschlussfassung erfolgt ist." Damit bedarf es zur aktuellen Bewilligung des Förderantrages eines Ratsbeschlusses, der mittels Protokollauszug nachzuweisen ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
33,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
