Beschlussvorlage - B/18/0418
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Matthias Vierhuis
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport; Finanzen; Dezernat 1 / Finanzen und Kultur; Dezernat 0 / Verwaltungsführung
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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12.03.2026
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Beschlussvorschlag
Auf die Vorberatung durch den Schulausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 17.11.2025 verzichtet.
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 533.280 EUR im Deckungsring D00000015 – DR Schülerbeförderungskosten Sonstige im Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2025 beim Auftrag 330003010500 Förderschulen, Kostenart 529201 Schülerbeförderungskosten Sonstige im Haushaltsjahr 2025 zu.
Deckungsvorschlag:
Einsparungen im Deckungsring D00000014 Schülerbeförderungskosten StOAG in Höhe von 533.280 EUR im Sachkonto 529200 Schülerbeförderungskosten StOAG, aufgeteilt auf folgende Aufträge: 330003010400 Gymnasien 222.367 EUR, 330003010600 Gesamtschulen 254.897 EUR und 330003010700 Berufskollegs 56.016 EUR.
Sachverhalt
Die Schülerbeförderung ist eine Pflichtaufgabe, die Grundlage hierzu ist die Schülerfahrkostenverordnung.
Im Deckungsring D00000015 – DR Schülerbeförderungskosten Sonstige, Kostenart 529201 – Schülerbeförderungskosten Sonstige im Auftrag 330003010500 - Förderschulen im Produktbereich 03, reicht das Budget nicht aus, um die ausstehenden Rechnungen der SBO aus dem Monat Dezember 2025 zu begleichen.
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Planansatz 2025 |
3.568.100,00 EUR |
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Ist-Stand |
3.346.342,50 EUR |
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Verfügbare Mittel |
221.757,50 EUR |
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Rechnung der SBO; Fahrkosten 12/2025 |
755.036,97 EUR |
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Mehrbedarf |
533.279,47 EUR |
Aus dem Planansatz des Haushaltsjahres 2025 wurden Rechnungen der SBO aus dem Haushaltsjahr 2024 beglichen. Dadurch reduzierte sich der Haushaltsansatz 2025 um den Rechnungsbetrag in Höhe von 305.522,96 EUR, wodurch dieser Betrag damit nicht für laufende Rechnungen aus dem Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben sich gestiegene Schülerzahlen und Kostensteigerungen ergeben, die ebenfalls zu einem Mehrbedarf führen.
Somit ergibt sich im Haushaltsjahr 2025 insgesamt ein überplanmäßiger Bedarf von gerundet 533.280 Euro.
Eine Deckung in gleicher Höhe kann aus dem Deckungsring D00000014 – Schülerbeförderungskosten StOAG herangezogen werden. Hier ergeben sich Einsparungen, da seit dem Schuljahr 2024/25 eine intensive Überprüfung des Anspruchs aller Schüler*innen des Deutschland-Tickets stattfindet und hier eine große Anzahl an DeutschlandTickets bei der StOAG gekündigt werden konnte.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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