Antragsvorlage - A/18/0468
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion Oberhausen zum Haushalt gemäß §4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Anpassung des Haushaltsansatzes für die Umrüstung der Flutlichtanlagen auf städtischen Sportfreianlagen auf energieeffiziente und wartungsfreiere LED-Leuchtmittel (Investitionsmaßnahme 250 0080 1010 1000)
- Antragsteller/-in:
-
GRÜNE x Partei Ratsfraktion
Stefanie Opitz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
09.02.2026
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, den im Haushalt veranschlagten Ansatz für die Investitionsmaßnahme 250 0080 1010 1000 („Umrüstung der Flutlichtanlagen auf städtischen Sportfreianlagen auf LED-Technik“) so anzupassen, dass alle noch ausstehenden Umrüstungen vollständig im Haushaltsjahr 2026 umgesetzt werden können.
Sachverhalt
Eine schrittweise Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Technik ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht zielführend. Solange Anlagen weiterhin mit konventioneller Technik betrieben werden, entstehen vermeidbare Energie-, Wartungs- und Personalkosten.
Angesichts dauerhaft hoher Energiepreise und steigender Betriebskosten führt ein verzögerter Umstieg zu zusätzlichen Haushaltsbelastungen. Demgegenüber ermöglicht eine vollständige Umrüstung im Jahr 2026 unmittelbare und nachhaltige Einsparungen im laufenden Betrieb.
Die LED-Technik zeichnet sich durch einen deutlich geringeren Energieverbrauch, eine längere Lebensdauer sowie einen reduzierten Wartungsaufwand aus. Dadurch amortisiert sich die Investition schneller, und die Maßnahme leistet zugleich einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und zur Erreichung kommunaler Klimaziele.
Vor diesem Hintergrund ist eine Konzentration der Investitionsmittel im Jahr 2026 sachlich geboten und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angezeigt.
