Antragsvorlage - A/18/0467
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion Oberhausen zum Haushalt gemäß §4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Anpassung des Haushaltsansatzes für die soziokulturellen Zentren (Kostenart 531802)
- Antragsteller/-in:
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GRÜNE x Partei Ratsfraktion
Stefanie Opitz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, den im Haushalt veranschlagten Ansatz für die Kostenart 531802 (soziokulturelle Zentren) auf insgesamt 177.600 € anzuheben (dies entspricht einer Erhöhung von 30.000 €)um den seit 2017 eingetretenen Kostensteigerungen teilweise entgegenzuwirken und die kultur- und sozialpolitisch bedeutsame Arbeit der soziokulturellen Zentren weiterhin sicherzustellen.
Kompensation:
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Kompensationsmöglichkeiten zu ermitteln, um die Umsetzung dieses Beschlusses zu ermöglichen.
Sachverhalt
Die letzte im Haushalt nachvollziehbare Erhöhung des Ansatzes für die soziokulturellen Zentren erfolgte im Jahr 2017 (vgl. Kosten- und Leistungsrechnung 2017). Seitdem sind die Kosten insbesondere in den Bereichen Energie, Personal sowie Sach- und Betriebskosten deutlich gestiegen. Diese Entwicklung konnte bislang nicht durch eine Anpassung des Haushaltsansatzes aufgefangen werden.
Die anhaltenden Kostensteigerungen führen dazu, dass die real verfügbaren Mittel der soziokulturellen Zentren kontinuierlich sinken. Ohne eine gezielte Erhöhung des Ansatzes besteht die Gefahr, dass bestehende Angebote eingeschränkt oder nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden können.
Soziokulturelle Zentren übernehmen zentrale kultur- und sozialpolitische Aufgaben. Sie ermöglichen kulturelle Teilhabe, fördern gesellschaftlichen Zusammenhalt und bieten niedrigschwellige Angebote insbesondere für Bevölkerungsgruppen, die durch klassische Kulturformate häufig nicht erreicht werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur der Stadt. Die beantragte Erhöhung dient daher nicht der Ausweitung von Angeboten, sondern der Sicherung des bestehenden Leistungsniveaus unter veränderten finanziellen Rahmenbedingungen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um einen festgelegten Betrag sachlich geboten, um die dauerhafte Arbeitsfähigkeit der soziokulturellen Zentren zu gewährleisten.
