Antragsvorlage - A/18/0469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die im Haushaltssicherungskonzept
[Lfd. Nr. 3, Dezernat 1, Bereich 1-1, Maßnahme d)] für das Jahr 2027 vorgesehene Einführung einer Verpackungssteuer bereits im Jahre 2026 umzusetzen.
Die Verwaltung wird gebeten, die hierfür erforderlichen Schritte entsprechend vorzubereiten.

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Bezug

B/18/0399

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Sachverhalt

Bereits im Haushaltssicherungskonzept 2025 (Drucksache B/17/5996) wurde die Einführung einer Verpackungssteuer ab dem Jahr 2026 angekündigt. Diese Maßnahme wurde im Rahmen der HSK-Gesamtergebnisplanung 2025 bis 2033 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen. Die nunmehr vorgesehene Verschiebung auf das Jahr 2027 steht daher im Widerspruch zu dem bestehenden Ratsbeschluss. Mit diesem Änderungsantrag wird um dessen konsequente Umsetzung gebeten.

Darüber hinaus leistet die Verpackungssteuer einen relevanten Beitrag zu Umwelt- und Ressourcenschutz. Sie setzt gezielte Anreize zur Reduzierung von Einwegverpackungen, fördert den Einsatz von Mehrwegsystemen und trägt zur Verringerung des öffentlichen Müllaufkommens bei. Insbesondere in stark frequentierten innerstädtischen Bereichen können dadurch Reinigungsaufwand, Entsorgungskosten und Umweltbelastungen reduziert werden.

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