Antragsvorlage - A/18/0466

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die im Haushaltssicherungskonzept
[Lfd. Nr. 25, Dezernat 1, Bereich 1-1] vorgesehene Einführung einer Infrastrukturabgabe (im Rahmen von Beherbergungen) nur in gestaffelter Form umzusetzen.

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Bezug

B/18/0399

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Sachverhalt

Die Einführung einer Infrastrukturabgabe (im Rahmen von Beherbergungen) ist vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Oberhausen grundsätzlich nachvollziehbar. Gleichzeitig ist der Rat verpflichtet, neue Abgaben so auszugestalten, dass soziale, gleichstellungs- und familienpolitische Auswirkungen angemessen berücksichtigt werden.

Übernachtungen erfolgen nicht ausschließlich zu touristischen oder konsumorientierten Zwecken. Insbesondere Familien, Alleinerziehende sowie Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen sind häufig auf Übernachtungen im Zusammenhang mit Bildung, Betreuung, Teilhabe, familiären Verpflichtungen oder gesundheitlichen Erfordernissen angewiesen. Eine pauschale Infrastrukturabgabe (im Rahmen von Beherbergungen) ohne Differenzierung kann in diesen Fällen zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung führen.

Eine gestaffelte Ausgestaltung der Infrastrukturabgabe (im Rahmen von Beherbergungen) leistet einen wichtigen Beitrag zur Familienfreundlichkeit der Stadt Oberhausen und trägt dazu bei, bestehende soziale Ungleichheiten nicht weiter zu verschärfen. Sie steht zudem im Einklang mit den gleichstellungs- und inklusionspolitischen Zielsetzungen der Stadt sowie mit dem Anspruch, gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen unabhängig von Einkommen, familiärer Situation oder individuellen Einschränkungen zu ermöglichen.

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