Antragsvorlage - A/18/0340

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Sachverhalt

 

Die Stadt Oberhausen steht – wie viele Kommunen – vor erheblichen Herausforderungen bei Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylbewerbern. Gleichzeitig sind im Stadtgebiet Defizite bei Sauberkeit, Grünpflege und Ordnung festzustellen, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig thematisiert werden.

Nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz ist es rechtlich zulässig, Asylbewerber zu zusätzlicher, gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Diese Tätigkeiten stellen keine Zwangsarbeit dar und verdrängen keine regulären Arbeitsplätze.

Neben § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellt auch Art. 12 Grundgesetz (GG) die rechtliche Grundlage für derartige Tätigkeiten dar.

Die mit diesem Antrag beabsichtigte verpflichtende Einbindung in gemeinnützige Tätigkeiten

fördert Eigenverantwortung und Tagesstruktur;

unterstützt die Integration;

entlastet städtische Strukturen; und

stärkt das Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung.

Eine klare kommunale Umsetzung dieser gesetzlichen Möglichkeit ist daher geboten.

Als mögliche Einsatzbereiche in Oberhausen könnte sich ergeben:

Reinigung öffentlicher Plätze, Parks und Spielplätze;

Unterstützung bei Grünflächenpflege und Winterdienst;

Mithilfe bei städtischen Einrichtungen und Unterkünften;

einfache Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit den Servicebetrieben Oberhausen (SBO);

Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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