Berichtsvorlage - M/18/0400

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Bezug

B/17/6891 Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Altschuldenentlastungsgesetz - ASEG NRW

 

B/17/7114 Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Altschuldenentlastungsgesetz - ASEG NRW

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen hat auf Grundlage des Altschuldenentlastungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) gem. Ratsbeschluss vom 29.09.2025 einen Antrag auf Übernahme der übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gestellt.

 

Mit Bescheid vom 23.12.2025 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Betrag zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen für die Stadt Oberhausen auf 1.192.131.748,15 Euro festgesetzt und die Übernahme der Verbindlichkeiten bis zum 31.12.2026 bewilligt.

 

Der vorgenannte Betrag stimmt mit dem ermittelten Betrag bei Antragsstellung überein. Die Entschuldung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den im Bescheid enthaltenen Bestimmungen. Die Verwaltung wird die erforderlichen Umsetzungsschritte vornehmen und die Einhaltung der im Bewilligungsbescheid festgelegten Verpflichtungen sicherstellen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...