Beschlussvorlage - B/18/0307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Oberhausen entsprechend der Anlage 1.

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Bezug

DS B/17/6018 vom 16.12.2024, Friedhofssatzung 2025 ff.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in seinen Sitzungen am 18.11.2024 über die Friedhofsentwicklungsplanung 2024 ff. (Drucksache B/17/5306) sowie am 16.12.2024 über die entsprechend neu zu gestaltende Friedhofssatzung (Drucksache B/17/6018) beschlossen.

Deren praktische Anwendung ab dem 01.01.2025 hat weitere Konkretisierungs- und Anpassungsnotwendigkeiten aufgezeigt. Daher wurde eine Neufassung der Friedhofssatzung erarbeitet, welche diese Belange berücksichtigt. Auf die als Anlage beigefügte Synopse sowie die hier enthaltenen kenntlich gemachten –größtenteils redaktionellen‑ Änderungen wird verwiesen.

Inhaltlich ist auf die Ausweitung des Grabangebotes um Obstbaumgemeinschaftswahlgräber (§ 13 Abs. 2 Zif. 2) hinzuweisen; diese soll gezielt den gleichzeitigen Erwerb mehrerer Grabstellen (z. B. für weitere Familienangehörige) in Abgrenzung zum Obstbaumgemeinschaftsreihengrab ermöglichen.

Darüber hinaus soll durch die Anpassung des § 11 Abs. 5 die Beschränkung der möglichen Zulassung längerer Ruhezeiten durch die Friedhofsverwaltung auf religiöse Gründe aufgehoben werden, um diese für alle Grabstätten im Sinne des § 13 Abs. 2, insbesondere auch Sondergrabstätten gem. Ziffer 3, zu ermöglichen.

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Anlagen

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