Beschlussvorlage - B/18/0307
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofssatzung 2026 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Verantwortung:
- Herr Reeh; Herr Jehn; Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts- und Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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21.01.2026
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Erledigt
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Betriebsausschuss SBO
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Vorberatung
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27.01.2026
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt hat in seinen Sitzungen am 18.11.2024 über die Friedhofsentwicklungsplanung 2024 ff. (Drucksache B/17/5306) sowie am 16.12.2024 über die entsprechend neu zu gestaltende Friedhofssatzung (Drucksache B/17/6018) beschlossen.
Deren praktische Anwendung ab dem 01.01.2025 hat weitere Konkretisierungs- und Anpassungsnotwendigkeiten aufgezeigt. Daher wurde eine Neufassung der Friedhofssatzung erarbeitet, welche diese Belange berücksichtigt. Auf die als Anlage beigefügte Synopse sowie die hier enthaltenen kenntlich gemachten –größtenteils redaktionellen‑ Änderungen wird verwiesen.
Inhaltlich ist auf die Ausweitung des Grabangebotes um Obstbaumgemeinschaftswahlgräber (§ 13 Abs. 2 Zif. 2) hinzuweisen; diese soll gezielt den gleichzeitigen Erwerb mehrerer Grabstellen (z. B. für weitere Familienangehörige) in Abgrenzung zum Obstbaumgemeinschaftsreihengrab ermöglichen.
Darüber hinaus soll durch die Anpassung des § 11 Abs. 5 die Beschränkung der möglichen Zulassung längerer Ruhezeiten durch die Friedhofsverwaltung auf religiöse Gründe aufgehoben werden, um diese für alle Grabstätten im Sinne des § 13 Abs. 2, insbesondere auch Sondergrabstätten gem. Ziffer 3, zu ermöglichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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785,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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958,8 kB
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