Beschlussvorlage - B/18/0358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW die folgende von Herrn Oberbürgermeister Herrn Thorsten Berg und dem Ratsmitglied Denis Osmann gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Da es sich um den Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Berg und das Ratsmitglied Denis Osmann gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 folgende Entscheidung:

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 im Deckungsring „Personal“ (D00000001) wird zugestimmt.

 

501200 (7000.00) Tariflich Beschäftigte 1.000.000,- EUR

504110 (7000.00) Beihilfe für Beamte 500.000,- EUR

 

1.500.000,- EUR

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

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Bezug

B/18/0109

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Sachverhalt

Für das zum Zeitpunkt der Dringlichkeitsentscheidung laufende Haushaltsjahr 2025 wurden im Deckungsring „Personal“ fehlende Haushaltsmittel festgestellt. Die mit Beschlussvorlage B/18/0109 genehmigten überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für diesen Deckungsring waren nicht ausreichend.

Die Dringlichkeitsentscheidung war unentbehrlich, um die Gehaltszahlungen an die tariflich Beschäftigten sowie die Beihilfezahlungen sicherzustellen.

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Anlagen

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