Beschlussvorlage - B/18/0358
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen beim Deckungsring "Personal" Für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW die folgende von Herrn Oberbürgermeister Herrn Thorsten Berg und dem Ratsmitglied Denis Osmann gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Da es sich um den Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Berg und das Ratsmitglied Denis Osmann gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 folgende Entscheidung:
Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 im Deckungsring „Personal“ (D00000001) wird zugestimmt.
501200 (7000.00) Tariflich Beschäftigte 1.000.000,- EUR
504110 (7000.00) Beihilfe für Beamte 500.000,- EUR
1.500.000,- EUR
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Für das zum Zeitpunkt der Dringlichkeitsentscheidung laufende Haushaltsjahr 2025 wurden im Deckungsring „Personal“ fehlende Haushaltsmittel festgestellt. Die mit Beschlussvorlage B/18/0109 genehmigten überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für diesen Deckungsring waren nicht ausreichend.
Die Dringlichkeitsentscheidung war unentbehrlich, um die Gehaltszahlungen an die tariflich Beschäftigten sowie die Beihilfezahlungen sicherzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,6 kB
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