Beschlussvorlage - B/18/0412

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW die folgende von Herrn Oberbürgermeister Herrn Thorsten Berg und dem Ratsmitglied Marita Wolter am 27. November 2025 gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Berg und das Ratsmitglied Frau Marita Wolter gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung - wie folgt zu:

Auftrag  Bezeichnung  Sachkonto Bezeichnung  Betrag/EUR

(Finanzstelle)                (Finanzposition)                         

110011030100 Abwasserbeseitigung 531300  Aufw. für Zuwendungen 703.200

(PN1103)    (7300.00) an Zweckverbände

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

(Eine Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt ‚Abwasserbeseitigung‘ am Ende des Kalkulationszeitraumes 2025 soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden).

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Bezug

B/18/0199 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung –

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Sachverhalt

Im Haushaltspan 2025 sind im Auftrag 110011030100 „Abwasserbeseitigung“ die Zuweisungen an Zweckverbände (Kostenart 531300), u.a. für die Umlagen an die Emschergenossenschaft und an den Ruhrverband, entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2025 für die Abwasserbeseitigung veranschlagt.

Gemäß dem endgültigen Beitragsbescheid aus Oktober 2025 für das Jahr 2025 erhöht sich die Umlage an den Ruhrverband, sodass ein Betrag von rd. 703.200 EUR überplanmäßig bereitgestellt werden muss.

Eine daraus resultierende Kostenunterdeckung im Jahresabschluss des Gebührenhaushalts „Abwasserbeseitigung“ soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Die nächstmögliche Sitzung des Rates ist für den 15.12.2025 terminiert, die nächstmögliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für den 08.12.2025. Die vorgenannten Termine sind für die Auszahlung des Beitrags an den Ruhrverband zu spät. Aus diesem Grund ist eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erforderlich.

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Anlagen

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