Beschlussvorlage - B/18/0401
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen und Haushaltssatzung 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Beteiligt:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Verantwortung:
- Frau Franke, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Sachverhalt
Nach § 78 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat eine Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Sie enthält nach § 78 (2) GO NRW insbesondere die Festsetzung
- des Haushaltsplanes
- im Ergebnisplan unter Angabe der Erträge und Aufwendungen,
- im Finanzplan unter Angabe der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit,
- unter Angabe der geplanten Kreditermächtigung,
- unter Angabe der geplanten Verpflichtungsermächtigungen,
- der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, des Vortrages eines Jahresfehlbetrages und der Verringerung der allgemeinen Rücklage,
- des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,
- der Steuersätze,
- des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist.
Nach § 70 (2) lit. c GO NRW wirkt der Verwaltungsvorstand an der Aufstellung des Haushaltsplanes mit. Dies ist in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2025 geschehen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 wurde vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt.
Die im Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2026 ff. geplanten Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Aufstellung ergebniswirksam berücksichtigt. Danach sieht der Haushalt für das Jahr 2026 ein Defizit in Höhe von 105,9 Mio. EUR vor. Der Haushaltsausgleich wird im Jahr 2033 wiederhergestellt.
Aufgrund von möglichen und noch nicht beratenen weiteren Änderungen können die endgültigen Zahlen der Haushaltssatzung 2026 erst in der Ratssitzung am 9. Februar 2026 festgeschrieben werden. Die als Anlagen beigefügten Entwürfe stellen also den aktuellen Beratungsstand dar. Sie sind nach § 80 (4) GO NRW vom Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Nach § 80 (4) GO NRW sind neben der Haushaltssatzung auch ihre Anlagen vom Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Nach § 1 (2) Satz 1 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) sind dies:
- Vorbericht
- Stellenplan
- Haushaltsquerschnitt
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
- Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz des Vorvorjahres (2024)
- Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
- Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Kommune mit mehr als 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist
- Übersicht über die bezirksbezogenen Haushaltsangaben.
Darüber hinaus sind dem Haushaltsplan als Anlagen beigefügt:
- Ziele und Kennzahlen
- Übersicht über die konsumtiven und investiven Deckungsringe (Budgets)
- Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen
- Übersicht der Budgets nach § 21 (2) KomHVO NRW („Zweckbindungen“).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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818 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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13,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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117,4 kB
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