Beschlussvorlage - B/18/0409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung

des Beirats für Menschen mit Behinderung der Stadt Oberhausen vom 15.10.2013

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Bezug

Drucksache B/15/2982-01 vom 30.09.2013

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Sachverhalt

Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe dem Rat der Stadt Oberhausen und seine Ausschüsse in den Belangen der behinderten Menschen zu beraten und sich der Probleme aller behinderten Menschen anzunehmen.

Der Beirat setzt sich aus unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren (Mitglieder des Rates, der Wohlfahrtsverbände, Behindertenorganisationen etc.) zusammen.

Analog der Besetzung der Ausschüsse soll auch für den Beirat für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit geschaffen werden, dass Fraktionen, die nach § 2 Ziffer 3 der Satzung nicht dem Beirat für Menschen mit Behinderung angehören, durch den Rat in den Beirat bestellt werden können.

Die bestellten Mitglieder der jeweiligen Fraktion haben eine beratende Stimme und ein Rederecht. Ein Stimmrecht besteht jedoch nicht.

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Anlagen

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