Beschlussvorlage - B/18/0385

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss der beigefügten Gesellschaftervereinbarung für das Jahr 2026 zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), den Städten Bottrop und Oberhausen und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) zu.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2026 unter dem Auftrag 950015041500 bei Kostenart 531500 in entsprechender Höhe (Anteil der Stadt Oberhausen an den Betriebskosten 406.859,- EUR) zur Verfügung.

 

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Bezug

Drucksachen-Nr. B/17/6297 vom 17.02.2025 (Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) – Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung)

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Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen ist mit 4,05% an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) beteiligt. Neben der Stadt Oberhausen halten der Regionalverband Ruhr (64,14 %) sowie die Städte Duisburg (8,17 %), Bochum (7,15 %), Witten (4,26 %), Bottrop (4,05 %), Essen (2,67 %) und Gelsenkirchen (2,67 %) sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis (2,84 %) Anteile dieser Gesellschaft.

Der aktuelle Gesellschaftsvertrag der FMR verpflichtet gemäß § 7 Abs. 1 die kommunalen Gesellschafter bezogen auf die jeweilige Betriebsstätte Zuschüsse zu leisten und regelt in § 7 Abs. 2, dass die maximale Höhe der Gesellschafterzuschüsse für jede Betriebsstätte getrennt durch Gesellschafterbeschlüsse festgelegt und Gegenstand von separaten Gesellschaftervereinbarungen werden. Der am 31.12.2025 ausgelaufenen Gesellschaftervereinbarung hat der Rat der Stadt am 17.02.2025 zugestimmt (Drucksachen-Nr. B/17/6297), so dass für das Jahr 2026 eine neue Gesellschaftervereinbarung abzuschließen ist. Sie soll wiederum mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen werden. Grundlage für Höhe des Zuschussbedarfes sind die Wirtschaftspläne für die jeweiligen Betriebsstätten. Im Vorfeld der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2026 für die Betriebsstätte Vonderort hat die Geschäftsführung der FMR die Gesellschafter darüber unterrichtet, dass für die Wirtschaftsplanung im Hinblick auf den Beginn der Maßnahme für den Ersatzneubau des Solebades davon ausgegangen wird, dass mit dem Abriss des Solbades bzw. dem Neubau gegen Ende des 2. Quartals 2026 begonnen werden kann. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides hat sich leider so weit verzögert, dass mit einem Bescheid erst im 2. Quartal 2026 gerechnet werden kann. Das im Bad noch beschäftigte Personal wird mit dem Beginn der Baumaßnahme größtenteils auf die anderen Betriebsstätten der FMR verteilt, da dort ein entsprechender Bedarf besteht. Auf dieser Basis und dem Wirtschaftsplan 2026, der durch den Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung der FMR am 21.11.2025 beschlossen worden ist, ergibt sich für die Gesellschafter ein Zuschussbedarf von 1.356.195.- EUR, was einem Anteil von 406.859,- EUR für die Stadt Oberhausen entspricht. Dieser Betrag entspricht dem Betrag, der auch in der Gesellschaftervereinbarung für das Jahr 2025 als Regelzuschuss zu den Betriebskosten vorgesehen war, so dass sich hier keine Änderung ergibt. Von dem vorgenannten Regelzuschuss sind der Zuschuss für den Abriss und den Neubau des Solebades (siehe hierzu Drucksachen-Nr. B/17/5698 vom 23.09.2024) sowie der Zuschuss zu anderen kleineren Sonderinvestitionsmaßnahmen (für das Jahr 2026 beträgt der Anteil der Stadt Oberhausen an solchen Maßnahmen maximal 52.500,- EUR) zu unterscheiden, die separat geplant wurden.

Die Gesellschaftsvereinbarungen für das Jahr 2026 wurden mit den Beteiligungssteuerungen der jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter für jede Betriebsstätte abgestimmt. Über die Höhe der Zuschüsse ab 2027 werden die Gesellschafter rechtzeitig beraten und spätestens zum 01.01.2027 eine neue Gesellschaftervereinbarung abschließen, die für den Revierpark Vonderort dann insbesondere den Zeitplan für die Schließung und Sanierung des Solebades berücksichtigen wird.

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Anlagen

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