Beschlussvorlage - B/18/0300
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zum Beitritt zur Abteilung “Civitas CORE” des Civitas Connect e.V
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Yvette Rechul
- Verantwortung:
- Herr van Benthem, Herr Jehn, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
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Erledigt
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Wirtschafts- und Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Beschlussfassung zum Beitritt zur Abteilung „Civitas CORE“ des Civitas Connect e.V. in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen wieder an sich zu ziehen
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt zu: Auftrag 440001020302 Modellprojekte Smart Cities, Kostenart 544180 Beiträge w. Verb/BV/V, 35.000€
Deckungsvorschlag: Einsparungen für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt: Auftrag 440001020302 Modellprojekte Smart Cities, Kostenart 543132 Sonstige Geschäftsaufwendungen, 35.000€
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung der Abteilung “Civitas CORE” des Vereins Civitas Connect e.V. beizutreten und der Energieversorgung Oberhausen AG sowie der Oberhausener Netzgesellschaft mbH den Zutritt als assoziiertes Mitglied zu ermöglichen.
Sachverhalt
1. Umsetzung der Urbanen Datenplattform.
Durch Beschluss der Smart-City Strategie B/17/3503-01 am 11.05.2023 wurde die Stadtverwaltung Oberhausen mit der Umsetzung der Smart City Strategie und der Maßnahmen - darunter dem Aufbau einer urbanen Datenplattform (kurz: UDP) beauftragt. Die urbane Datenplattform ist eine technische Infrastruktur, die durch Automatisierung ein effizientes Datenmanagement innerhalb Stadtverwaltung und gegenüber Dritten ermöglicht. Aufbauend auf der urbanen Datenplattform können Projekte wie die „datengestützte Verwaltung“ umgesetzt werden.
Austauschbarkeit und Nachnutzung von Anwendungsfällen durch Standardisierung
Bundesweit befinden sich in zahlreichen Kommunen UDP-Infrastrukturen im Aufbau. Um die personellen und finanziellen Ressourcen der Kommunen möglichst effizient zu nutzen und den interkommunalen Austausch von Anwendungen, die auf der Infrastruktur aufbauen zu ermöglichen, hat sich die Stadt Oberhausen durch den Beitritt zur interkommunalen Kooperationsgemeinschaft mit 17 weiteren Akteuren in NRW zur Nutzung einer einheitlichen, standardisierten Infrastruktur geeinigt. In der Kooperationsgemeinschaft wurde beschlossen, dass das Softwareprodukt „Civitas CORE“ vom Verein „CORE/COMMUNITY“ verwendet werden soll.
„Civitas CORE“
Die „CORE/COMMUNITY“ ist eine Abteilung innerhalb des Vereins „Civitas Connect“. Die aktuell 17 kommunalen Mitglieder der Abteilung arbeiten als Entwicklungsgemeinschaft an der Standardisierung der Software einer UDP-Infrastruktur, die die Bedürfnisse der softwarenutzenden Kommunen erfüllt. Alle ordentlichen Mitglieder sind dabei stimmberechtigt und können damit die Weiterentwicklung und Priorisierung neuer Funktionsbausteine der Software mitbestimmen. Das Produkt wird anschließend als Open-Source Software entgeltfrei zur Nachnutzung durch weitere Kommunen veröffentlicht. Die Entwicklungsgemeinschaft hat darüber hinaus den Zweck, die langfristige Pflege, Weiterentwicklung und Wartung des Programmcodes der Open-Source-Software „CIVITAS/CORE“ gemeinschaftlich zu koordinieren und durch Kooperation sicherzustellen. Der Verein adressiert damit die Forderungen aus der Förderkulisse Modellprojekte Smart Cities und den zunehmend erkennbaren politischen Willen, zukünftig nicht in proprietäre Einzellösungen zu investieren, sondern gemeinsame Open-Source-Entwicklungen zu fördern.
2. Mitgliedschaft im Verein Civitas Connect e. V.
Als künftige Anwenderin der Software hat die Stadtverwaltung Oberhausen ein Interesse an der Mitbestimmung der Weiterentwicklung des Standards mit der Möglichkeit die Anforderungen aus Oberhausen sowie der Kooperationspartner der interkommunalen Datenplattform vollumfänglich einzubringen, sowie die Priorisierung und Steuerung der Entwicklungspakete mitzugestalten. Dies ist insbesondere zur fristgerechten Umsetzung der Projekte des Modellprojekte Smart Cities sowie der fristgerechten Verausgabung der entsprechenden Fördermittel zwingend erforderlich. So kann sichergestellt werden, dass Oberhausener Anwendungsfälle abbildbar sind und dass der Standard in NRW einheitlich genutzt werden kann.
Kosten
Die Mitgliedschaft im Verein Civitas Connect ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Abteilung Civitas CORE. Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
- Ordentliche Mitgliedschaft (Beitragspflichtig und stimmberechtigt)
- Assoziierte Mitgliedschaft (Beitragsfrei und nicht stimmberechtigt)
- Ehrenmitglied (Beitragsfrei und nicht Stimmberechtigt)
Eine Assoziierte Mitgliedschaft ist möglich, wenn ein anderer kommunaler Akteur bereits ordentliches Mitglied ist.
Die Stadt Oberhausen ist seit dem 05.03.2025 (siehe Anhang) assoziiertes Mitglied des Civitas Connect. Grundlage dafür ist die ordentliche Mitgliedschaft der EVO AG im Verein. Damit ist Oberhausen von der Beitragspflicht befreit.
Um ein explizites Stimmrecht im Civitas CORE ausüben zu können, strebt die Stadtverwaltung die ordentliche Mitgliedschaft in der Abteilung an. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge belaufen sich für Kommunen >100.000 Einwohner auf 35.000 €.
Der EVO sowie der OB Netz soll als assoziiertes Mitglied Zugang zu den Arbeitskreisen, der Plattform und den Austauschformaten der Entwicklungsgemeinschaft beitragsfrei ermöglicht werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Kosten, die die Mitgliedschaft betreffen, durch das Modellprojekte Smart Cities Programm förderfähig und können bis Projektende 2027 finanziert werden. Die Förderung deckt 90% der Kosten. Die Eigenanteile (10%) entsprechen dabei 3.500 € pro Jahr für den Abteilungsbeitrag. Um die Entwicklung und Verstetigung der Arbeit des Vereins zu unterstützen kann eine einmalige Beteiligung an den Entwicklungskosten zukünftig sinnvoll werden. Auch diese Beteiligung ist förderfähig, hierüber wird bei Bedarf entschieden.
Sollte eine Mitgliedschaft über den Förderzeitraum hinaus als sinnvoll erachtet werden, werden hierzu entsprechend separat entschieden.
Die Kosten für die Mitgliedschaft stehen in Auftrag 440001020302 zur Verfügung. Zur Abwicklung ist es allerdings notwendig die Haushaltsmittel in der Kostenart 544180 - Beiträge w. Verb/BV/V statt wie geplant in der Kostenart 543132 - Sonstige Geschäftsaufwendungen bereitzustellen. Daher sind diese Mittel als überplanmäßige Mittel für das Haushaltsjahr 2026 bereitzustellen.
Kostenübersicht
1) Vereinsbeitrag Civitas Connect e.V.: beitragsfrei als assoziiertes Mitglied: 0 €
2) Abteilungsbeitrag Civitas CORE zur stimmberechtigten Mitgliedschaft: jährlich 35.000 € (Eigenanteil 3.500 €)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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352,8 kB
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154,8 kB
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3
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130,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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153,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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168,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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