Beschlussvorlage - B/18/0378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt zu: Auftrag 440001020300 IT, Kostenart 529148 Anschaffung Hardware, 450.000€

Deckungsvorschlag: Einsparungen in gleicher Höhe für das Haushaltsjahr 2025 bei Auftrag 440001020300 IT, Kostenart 527247 Aktenscan Dienstleistungen

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Neben den regulären und geplanten Aufwendungen für die IT- und TK-Dienste der Verwaltung und der Schulen entfallen auf den verwaltungsweiten Deckungsring IT (D00000008) ebenfalls die Aufwendungen für die Abwicklung verschiedener Förderprogramme und konsumtive Anteile verschiedener IT-Projekte.

 

Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, Maßnahme 18 wurden Einsparungen durch IT-Projekte und durch die Nutzung digitaler Leistungen finanztechnisch als Einsparungen im Deckungsring IT eingeplant. Die tatsächlichen Einsparungen finden allerdings an anderer Stelle statt. So konnten im Rahmen umgesetzter IT-Projekte folgende Einsparpotentiale realisiert werden, hierüber wurde im Ergebnisplancontrolling zur Umsetzung des HSK berichtet.

 

  • Realisierte Reduzierungen von laufenden Kosten für papiergebundene Prozessabläufe:
    • 11.000 EUR Allris - digitale Gremienunterlagen
    • 4.000 EUR beim digitalen Rechnungseingang in der IT (1/3 der Gesamtkosten).
  • Weitere noch durch Fachverwaltungen zu benennede Optimierungen abgeschlossener Digitalisierungsmaßnahmen:
    • Dragondictate im Gesundheitswesen
    • Mobile Datenerfassung Rettungsdienst
    • SAP Krankmeldungen reduzieren Doppeleingaben
    • Onlineeinstellungstest der Azubis
    • Einführung kita10 Elternbeitragsverwaltung
    • Einführung AVVISO Vollstreckungsprogramm inkl. Druckkostenreduktion
    • Scan Aktenbestand Altlastenkataster
  • Laufende Maßnahmen:
    • SAP Zeiterfassung SBO
    • Optimierte bereichsübergreifende Sportstättenverwaltung

Für die Deckung der Mehraufwendungen werden Einsparungen im Bereich der Aktenscandienstleistungen geltend gemacht. Die durchgeführten Aktenscanprojekte entfielen größtenteils auf Förderprogramme und konnten daher entgegen der Planung über diese geltend gemacht werden.

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Anlagen

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