Beschlussvorlage - B/18/0388

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auf die Vorberatung durch den Kulturausschuss wird gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 21.03.2023 verzichtet. 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt zu:

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag (EUR)

PN0408

Kulturarbeit

7211.50

Auszahlungen für Sanierung, Gebäude- und Grundstücksunterhaltung

47.600,00

PN0408

Kulturarbeit

7000.01

Sonstige Beschäftigte

442.140,00

Deckungsvorschlag:

Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan). Durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung (lfd. Nr. 28 und 58) ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan.

Reduzieren

Bezug

B/17/1533-02, B/17/5564, B/17/6865

Reduzieren

Sachverhalt

Im Jahr 2022 hat das Dezernat 1/Finanzen und Kultur mit der Durchführung des Projektes "Creative City" im Rahmen des Bundesprogrammes "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (ZIZ) begonnen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert. Die Stadt Oberhausen trägt einen Eigenanteil von 10%.

 

In den Geschäftsjahren 2022-2024 hat die Stadt Oberhausen insgesamt eine Förderung in Höhe von 2.510.740,00 EUR erhalten. Zur periodengerechten Darstellung der Erträge wurden die Fördergelder jeweils über einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Folgejahre übertragen und fortlaufend in den Haushaltsjahren 2023-2025 zur Deckung laufender Maßnahmen der jeweiligen Haushaltsjahre herangezogen. Zudem wurden zwei Rückstellungen gebildet. Aufgrund von Verschiebungen im Zeitplan des Projektes, sowie der Verlängerung der Gesamtmaßnahme ergeben sich weitere Rechnungsstellungen, welche im Haushaltsjahr 2025 über die Inanspruchnahme der beiden Rückstellungen (Nr. 28 und 58) sowie das restliche zur Verfügung stehende Planbudget des Haushaltsjahres 2025 zu begleichen sind. Entsprechend ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan. Das Gesamtbudget des Projektes wird mit der überplanmäßigen Bereitstellung des Auszahlungsbudgets nicht überschritten.

 

Am 14.03.2025 wurden bereits 190.000 EUR durch den Kämmerer bereitgestellt. Gemäß des Ratsbeschlusses vom 07.07.2025 wurden 641.060 EUR bereitgestellt, um die Umsetzung und Abwicklung der Maßnahme sicherzustellen. Der § 9 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Oberhausen sieht ab dem Überschreiten der Erheblichkeitsgrenze von 200.000 EUR eine Beteiligung des Rates der Stadt vor.

 

Die o.g. Mittelbereitstellung in Höhe von 489.740 EUR umfasst dabei insbesondere folgende Teilprojekte: TP 1.3.1 "Kreativquartiersmanagement", TP 1.3.2 "Creative City-Projektmanagement", sowie das TP 1.8.1 "Instandsetzung Supermarkt der Ideen als kreativer Ort".

Reduzieren

Anlagen

Loading...