Berichtsvorlage - M/18/0400
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Altschuldenentlastungsgesetz – ASEG NRW
hier Bewilligungsbescheid vom 23.12.2025 zur anteiligen Entschuldung von Kommunen in NRW
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Beteiligt:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Verantwortung:
- Frau Franke, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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02.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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09.02.2026
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Sachverhalt
Die Stadt Oberhausen hat auf Grundlage des Altschuldenentlastungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) gem. Ratsbeschluss vom 29.09.2025 einen Antrag auf Übernahme der übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gestellt.
Mit Bescheid vom 23.12.2025 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Betrag zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen für die Stadt Oberhausen auf 1.192.131.748,15 Euro festgesetzt und die Übernahme der Verbindlichkeiten bis zum 31.12.2026 bewilligt.
Der vorgenannte Betrag stimmt mit dem ermittelten Betrag bei Antragsstellung überein. Die Entschuldung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den im Bescheid enthaltenen Bestimmungen. Die Verwaltung wird die erforderlichen Umsetzungsschritte vornehmen und die Einhaltung der im Bewilligungsbescheid festgelegten Verpflichtungen sicherstellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,2 kB
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