Beschlussvorlage - B/18/0399
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2026 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Beteiligt:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Verantwortung:
- Frau Franke, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
- die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026 ff. (Anlage 1) sowie
- die dazugehörige Gesamtergebnisplanung 2026 bis 2033 (Anlage 2).
Die Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029 werden in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen.
Sachverhalt
Das vom Rat der Stadt am 16. Dezember 2024 beschlossene und durch Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. März 2025 genehmigte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2025 ff. ist jährlich fortzuschreiben. Sollte sich dabei abzeichnen, dass sich die Erträge und Aufwendungen gegenüber den im Haushaltsplan bzw. HSK zugrunde gelegten Annahmen verschlechtern, muss die Stadt Oberhausen Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen, um die Ziele der Haushaltskonsolidierung gleichwohl erreichen zu können.
Die Ergebnisse des unterjährigen Controllings für das Haushaltsjahr 2025 sowie die von den Dezernaten angemeldeten und im Rahmen der Haushaltsgespräche erörterten Bedarfe für das Haushaltsjahr 2026 zeigten, dass einzelne beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen ihr geplantes Konsolidierungsvolumen nicht oder nicht vollständig erreichen.
Dazu ergab sich im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für das Haushaltsjahr 2026 ein geplantes Defizit in Höhe von rund 153 Mio. EUR. Der Haushaltsausgleich konnte damit während der mittelfristigen Finanzplanung und bis zum Jahr 2033 nicht dargestellt werden. Der Haushalt und das HSK 2026 waren damit nicht genehmigungsfähig.
Zur Stabilisierung der Haushaltslage und zur Sicherung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit ist daher mit der vorliegenden Fortschreibung der HSK-Einzelmaßnahmenliste 2026 ff. (Anlage 1) eine Überarbeitung erforderlich. Neben einigen mit den Dezernaten abgestimmten Haushaltskürzungen wurden insbesondere beschlossene Einzelmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, gegebenenfalls angepasst und durch zusätzliche HSK-Maßnahmen ergänzt, um den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich spätestens im zehnten Planungsjahr (2033) weiterhin gewährleisten zu können.
Am 15. Dezember 2025 wurde der Entwurf des Haushaltes 2026 in den Rat der Stadt eingebracht. Danach ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 ein Restdefizit in Höhe von rund 106 Mio. Euro. Mit der Fortschreibung des HSK 2026 in Verbindung mit der Planung entlastender Effekte aus der Altschuldenlösung sowie der Einplanung eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 2 % der ordentlichen Aufwendungen nach § 79 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) lässt sich der Haushaltsausgleich im Jahr 2033 darstellen.
Der Haushalt 2026, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029 sowie das HSK 2026 ff. sind damit genehmigungsfähig. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Fortschreibung des HSK 2026 ff. stellt damit sicher, dass der Haushaltsausgleich im vorgegebenen Konsolidierungszeitraum bis 2033 (Anlage 2) weiterhin erreicht werden kann.
Grafik:
HSK-Gesamtergebnisplanung bis 2033 unter Berücksichtigung eines globalen Minderaufwandes, entlastender Altschuldeneffekte und unter Einbeziehung aller (neuen) HSK-Maßnahmen, Darstellung des Haushaltsausgleiches in 2033; Bereich 1-1/Finanzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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64,4 kB
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