Berichtsvorlage - M/16/1268-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Arbeitsstellen im Straßenraum (Baustellen) führen in der Regel zu mehr oder weniger star­ken Störungen des Verkehrsablaufes und erfordern straßenverkehrsrechtliche und ver­kehrslenkende Maßnahmen, die bis hin zu massiven Beschränkungen ganzer Verkehrs­ströme führen kann. Die Beschränkungen des fließenden Verkehrs gehen oftmals auch mit Haltverboten oder Einschränkungen des ruhenden Verkehrs einher.

 

Der ruhende Verkehr wird grundsätzlich bei der Planung und der Anordnung mit einbezogen.

 

Müssen Parkplätze wegen der Bauarbeiten gesperrt werden, so wird – sofern dies straßen­verkehrsrechtlich und räumlich möglich ist – ein temporärer Ersatz geschaffen.

 

Zu den konkreten Beispielen der Anfrage nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, nimmt die Verwaltung, wie folgt Stellung :

 

Behindertenparkplätze auf der Schenkendorfstraße vor der Agentur für Arbeit

 

In der verkehrsrechtlichen Anordnung wurde die Anordnung getroffen, dass die beiden Be­hindertenparkplätze auf der nördlichen Seite der Schenkendorfstraße in Höhe der Agentur für Arbeit frei zu halten sind. In der Praxis wurde entgegen der Anordnung durch die Bau­firma das Baufeld ausgeweitet und mit einem Bauzaun geschlossen, so dass ein Zugang zu den Parkplätzen nicht mehr möglich war.

 

Einer entsprechenden Aufforderung kam die Baufirma anfangs nach. Im weiteren Verlauf der Bauarbeiten wurde der Bauzaun jedoch immer wieder durch die Mitarbeiter der unter­schied­lichsten Baufirmen geschlossen. Leider ist eine permanente Überwachung der Baustellen aus Personalmangel nicht möglich.

 

Aus diesem Grund wurden die beiden Behindertenparkplätze auf die südliche Seite der Schenkendorfstraße unmittelbar hinter die Fußgängerfurt in Höhe der Arbeitsagentur verlegt.

 

In der Anlage 1 ist der entsprechende Verkehrszeichenplan beigefügt.

 

Behindertenparkplätze auf der Bahnhofstraße in Höhe des Kauflandes

 

Auf der Bahnhofstraße entlang des Kaufland-Gebäudes sind 7 Behindertenstellplätze ausgewiesen. Davon wurde im Rahmen der Sanierung des Gebäudes auf Antrag die Inanspruch­nahme von max. 2 Behindertenparkplätzen zur Aufstellung eines Autokrans genehmigt. Zu­vor hatte eine Prüfung ergeben, dass der Kran nicht an einer anderen Stelle aufgestellt wer­den kann. Zum Beispiel in Richtung kleiner Markt war dies nicht möglich, weil sich dort zum einen der Nebeneingang und zum anderen der Notausgangsbereich des Kauflandes befin­det.

 

Beide Eingänge müssen aus brandschutzrechtlichen Bestimmungen freigehalten werden. Zudem ist es nach den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften unzu­lässig, dass sich Personen unter schwebenden Lasten aufhalten, was dort ebenfalls der Fall gewesen wäre.

 

Bei der Genehmigung der Arbeitsstelle wurden auch die Belange der Behinderten dadurch berücksichtigt, dass nur ein geringer Teil der vorhandenen Parkplätze belegt wurde.

 

Nicht betroffen von der Baumaßnahmen sind die Behindertenparkplätze am Technischen Rathaus, entlang des Gebäudes „D“ und die innerhalb des Kaufland Parkhauses. Die Park­plätze auf der Bahnhofstraße können schon deshalb nicht dem Technischen Rathaus zuge­rechnet werden, weil es von der Bahnhofstraße (mit Ausnahme des Gebäudeteils A) über keinen barrierefreien Zugang verfügt. Die Parkplätze auf der Bahnhofstraße wurden nach der amtlichen Begründung Mitte der 1990er Jahre deshalb eingerichtet, um es mobitätsein­geschränkten Menschen zu ermöglichen, in der Nähe der Fußgängerzone zu parken oder die nahegelegenen Ärztehäuser auf der Bahnhofstraße / Kleiner Markt aufzusu­chen.

 

Ein entsprechender Lageplan ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...