Beschlussvorlage - B/18/0389
Grunddaten
- Betreff:
-
Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft (evo)
hier: Gründung „Erneuerbare Wärme Styrum GmbH“ (EWS)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Jürgen Robert Schmidt
- Verantwortung:
- Herr Willecke, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht,
- der Gründung der „Erneuerbare Wärme Styrum GmbH“ durch die evo gemeinsam mit der medl GmbH, Mülheim an der Ruhr (medl) und
- dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs zuzustimmen.
Der unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt beschlossenen Gründung der EWS durch den Aufsichtsrat der evo wird somit beigepflichtet.
Sachverhalt
- Hintergrund
Der zielgerichtete Umbau der Wärmeversorgung hin zu einem nachhaltig dekarbonisierten Zustand in 2035/2045 bedingt die Erschließung unterschiedlicher, bislang nicht genutzter Wärmequellen. Nach Voruntersuchungen, welche die medl und die evo in einem gemeinsamen Austausch zusammen mit unterschiedlichen Fachbüros (u.a. Fraunhofer Institut für Energie-Infrastrukturen und geothermalen Systemen (IEG), der Geothermie Neubrandenburg GmbH (GTN)), als auch nach diversen Austauschen mit benachbarten Versorgungsunternehmen und Landesbehörden (u.a. Geologischer Dienst NRW) durchgeführt haben, stellt sich die Örtlichkeit in Mülheim a.d.R. als eine wahrscheinliche Möglichkeit der Wärmenutzung durch tiefe Geothermie dar.
Die tiefe Geothermie erschließt „Wärmelagerstätten“ in Tiefenlagen unterhalb von 1.000 m unter Gelände. Zur Nutzbarmachung dieser Wärmequellen sind umfangreiche Voruntersuchungen und nachfolgende bergmännische Erschließungsarbeiten notwendig, die allerdings bis zur endgültigen Produktionsbohrung mit Fündigkeitsrisiken behaftet bleiben.
Vergleichende Studien als auch Projekte insbesondere in Belgien haben gezeigt, dass Schichten unterhalb des Karbongebirges unterschiedliche Kalkschichten („Kohlenkalk“ und „Massenkalk“) die für die Wärmenutzung erfolgversprechendsten Lage sind. Das Karbongebirge ist durch den jahrelangen Steinkohlenbergbau bis zu Tiefen von ca. 1.500 m recht gut erkundet; hinsichtlich tieferer Lagen sind bis heute nur Prognosen und Annahmen zum Schichtverlauf vorhanden. Die o.g. Kalkschichten finden sich auch unterhalb des Ruhrgebietes, sind bislang jedoch ebenfalls nicht erkundet; sie sinken in der grundsätzlichen Ausrichtung von Süden nach Norden ziemlich steil ab. In Mülheim findet sich z. B. der Kohlenkalk in Tiefen von wenigen hundert Metern (Grenze zu Ratingen) bis hin zu rd. 3.000 m Tiefe in Styrum. Je tiefer eine Lagerstätte aufzufinden ist, desto höher sind die nutzbaren Temperaturen („je 1.000 m Tiefe steigen die Temperaturen um rd. 30° C an, d. h. in 3.000 m Tiefe finden sich Temperaturen zwischen 80° C und 100° C“). Diese Temperaturen wollen evo und medl für die Versorgung insbesondere des jeweiligen Stadtteils Styrum nutzen.
Allein die Kosten für die Erkundung belaufen sich im unteren zweistelligen Millionen Euro-Bereich; wichtiger Schlüssel für die Durchführung der Erkundungsbohrung ist das Einwerben von Landesfördermitteln; aktuelle Programme sehen Unterstützungen in einer Höhe von bis zu 60 % vor. Wenn in der Tiefe eine wirtschaftlich nutzbare Geothermiequelle nachgewiesen wird, folgen anschließend Erschließungsbohrungen für die spätere Wärmeproduktion. Aus Gründen der Risikominderung in geologisch-technologischer und damit auch finanzieller Sicht haben sich die beiden Energieversorger medl und evo entschlossen, diese tiefe „Wärmelagerstätte“ gemeinsam zu erkunden und dann – unter der Annahme einer guten Nutzbarkeit – für die (Teil-)Wärmeversorgung in Mülheim und Oberhausen in die Produktion zu führen.
Dem gemeinschaftlichen Grundgedanken folgend sollen die Gesellschafter medl und evo je hälftig an der intendierten Kooperationsgesellschaft beteiligt sein.
Unternehmensgegenstand soll gemäß § 2 des in der Anlage beigefügten Gesellschaftervertrages die „Entwicklung und Realisierung von Projekten zur Förderung von geothermischer Energie (einschließlich Standortanalyse und Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren), die Planung, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Gewinnung, Nutzung und Verteilung von erneuerbarer Energie sowie die Vermarktung von erneuerbarer Energie“ sein. Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeiten liegt auf den Gebieten der Städte Mülheim und Oberhausen. Das Unternehmen ist verpflichtet, nach den Grundsätzen der GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
Die Gesellschaft benötigt voraussichtlich kein eigenes Personal, da die zu erbringenden Leistungen durch die Gesellschafter bzw. durch externe Dienstleister übernommen werden. Es ist aktuell angedacht, dass die medl für den technischen Betrieb beauftragt wird und die kaufmännische Betriebsführung durch die evo wahrgenommen wird.
Für die Gesellschaft ist kein eigener Aufsichtsrat vorgesehen. Die Aufgaben eines Aufsichtsrates werden auf die Überwachungsorgane der Gesellschafter übertragen, wodurch der nach § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 GO NRW geforderte angemessene Einfluss der Städte sichergestellt wird. Eine regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftsentwicklung der EWS in den Gremien der Gesellschafter ist vorgesehen.
Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer, wobei vorgesehen ist, dass jeder Gesellschafter einen Geschäftsführer benennen kann.
Die Gesellschaft soll mit einem Stammkapital i. H. v. 50 T€ ausgestattet werden, die jeweils hälftig durch die Gesellschafter einzuzahlen sind. Die Finanzierung der Aktivitäten (Erkundung, Erschließung, Bau von übertägigen Anlagen, Anschlüsse an die jeweiligen Verteilnetze etc.) erfolgt fallbezogen und wird von den Gesellschaftern gemeinschaftlich bestimmt.
Gemäß § 115 Abs.1 S. 1 lit. a) bzw. b) in Verbindung mit § 115 Abs. 2 GO NRW sind Beschlüsse von Gemeinden, welche die Gründung einer bzw. die Beteiligung an einer Gesellschaft betreffen, unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzuges, anzuzeigen. Die Bezirksregierung soll gemeinschaftlich über das genannte Vorhaben im Februar 2026 informiert werden.
Der Aufsichtsrat der evo hat am 20.11.2025 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt der Gründung der EWS zugestimmt. Die Gremien der Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr und der medl haben über den zuvor beschriebenen Sachverhalt beraten und zugestimmt. Die Zuständigkeit der Räte der Stadt Mülheim an der Ruhr und der Stadt Oberhausen ergibt sich aus § 41 Abs. 1 S. 2 lit. m) GO NRW.
Die Verteilung der Jahresüberschüsse der EWS soll nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile erfolgen. Es werden nach der Anlaufphase positive Ergebnisse erwartet. Die von dem Projekt erwartete kostengünstige Bereitstellung von Wärme soll sich in einer entsprechenden Preisgestaltung gegenüber den Gesellschaftern und damit auch den Wärmekunden niederschlagen.
- Chancen und Risiken
Die zunächst anstehende Erkundungsbohrung wird grundsätzliche Erkenntnisse zur Nutzbarkeit der Kalkschichten am Bohrstandort als auch im weiteren Umfeld zur wettbewerbsfähigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Mülheim und Oberhausen liefern. Die Durchführung der Erkundungsbohrung stellt erst die Grundlage für weitere Entscheidungen in der Wärmeversorgung in den benachbarten Stadtteilen dar. Zudem ist nach derzeitiger Kenntnis von einer finanziellen Unterstützung der Erkundungsbohrung durch das Land NRW auszugehen. Somit sinken die Kosten für die Bohrung, die durch die Unternehmen medl und evo zu tragen sind, erheblich.
Wie bei allen Projekten der tiefen Geothermie verbleiben technische Risiken der Durchführung während der Bohrphase (z. B. Verschütten des Bohrmeißels bzw. des Bohrstranges) als auch Risiken der Nichtnutzbarkeit der erbohrten Schichten für die Wärmeversorgung (z. B. wegen nicht ausreichendem Wasserzustrom in den Schichten).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,5 kB
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