Antragsvorlage - A/18/0375

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die sogenannten „Sterkrader Steine“ am Eugen-zur-Nieden-Ring zu ertüchtigen und instand zu setzen.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 Die Sterkrader Steine stellen ein bedeutendes identitätsstiftendes Erinnerungszeichen für den Stadtteil Sterkrade dar und sind Teil der lokalen Stadt- und Ortsgeschichte. Der derzeitige Zustand der „Steine“ ist jedoch deutlich verwahrlost. Die Steine sind stark verschmutzt, verwittert und in ihrer Wirkung als historisches Zeichen erheblich beeinträchtigt.

Der aktuelle Zustand wird der historischen Bedeutung des Objekts sowie dem Anspruch an einen gepflegten öffentlichen Raum nicht gerecht. Insbesondere an einem innerstädtischen Standort wie dem Eugen-zur-Nieden-Ring wirkt die Verwahrlosung negativ auf das Stadtbild und den Eindruck des Stadtteils.

Eine fachgerechte Ertüchtigung sollte insbesondere umfassen:

- Reinigung der Steine und der dazugehörigen Informationstafel;

- Ausbesserung von Beschädigungen;

- gegebenenfalls eine optische Aufwertung des Umfeldes; sowie

- die Sicherstellung einer dauerhaften Pflege.

Die Maßnahme trägt zur Aufwertung des öffentlichen Raumes, zur Bewahrung lokaler Geschichte und zur Stärkung der Identifikation mit dem Stadtteil Sterkrade bei.

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Anlagen

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