Beschlussvorlage - B/18/0346
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2026/27
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Alexandra Guth
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Herr Roth, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.01.2026
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
1. Die in der Anlage 2 und 3 aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2026/27 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
2. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2026/27 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzausweitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen, wie in den vergangenen KJ auch, den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 178.695,-- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2026 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche berücksichtigt wurden.
3. Insgesamt sind 270 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen für das Kindergartenjahr (KJ) 2026/27 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) im Zuschussantrag zum 15.03. beim LVR anzumelden.
4. Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze beim LVR am 15.03.2026 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Dies kann vereinzelt der Fall sein, wenn Kinder beispielsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz festgestellt wird. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt diese bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.
5. Die Beschlüsse vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01) und 26.04.2023 (Drucksache B/17/3341-01) zur plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz werden für das KJ 2026/27 fortgesetzt. Hierin wurden die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt den Bedarf der Eltern flankierend mittels Befragung zu ermitteln. Hierbei ist die KiBiz-Reform zu berücksichtigen. Ein Vorschlag zur haushaltsneutralen Kostendeckung wird vorher von der Fachverwaltung unterbreitet.
Sachverhalt
1. Planungsverfahren
Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte in der Kindertagesbetreuung.
Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindergartenjahr eine bedarfsgerechte Planung der Betreuungsplätze und -umfänge zu erstellen. Diese sozialräumliche Planung legt für das kommende Kindergartenjahr fest, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen. Somit soll der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung (sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege) ab einem Jahr bis zur Einschulung gesichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ebenfalls unter einjährige Kinder zu berücksichtigen.
Die Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres (gemäß § 24 Abs. 1 KiBiz) mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuschließen, um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu erhalten. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Oberhausen.
Wie in jedem Jahr ist ein Vorschlag zur künftigen Angebotsstruktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie der Stadt Oberhausen gemeinsam mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet worden. Die Planungsphase begann im September 2025 nach der Aufnahme der neuen Kinder in die Oberhausener Kindertageseinrichtungen.
Die Grundlagen und Ziele der Planung für das KJ 2026/27 sind folgende:
- Die Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, also unter Berücksichtigung der Trägervielfalt und -autonomie.
- Die Sicherstellung eines inklusiven Platzangebotes.
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab drei Jahren bis zum Schuleintritt.
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr.
- Die Bezugnahme auf die für das KJ 2026/27 erstellte Bedarfskalkulation.
- Die Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013) unter besonderer Berücksichtigung des § 55 Abs. 2 KiBiz.
- Die Berücksichtigung der in der jeweiligen KTE verbleibenden Kinder, die nicht zum kommenden KJ in die Schule wechseln.
- Die von den Eltern benannten Bedarfe bei den Anmeldungen in KTE und KTP im Online-Vormerksystem Little Bird.
- Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers Plätze vorzuhalten.
- Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile.
- Der Umgang mit dem Mangel an Fachkräften.
2. Bedarfsentwicklung
Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2026/27 ist mit 11.272 in Oberhausen lebenden Kindern, die einen Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertagesbetreuung haben, zu planen. Das sind 139 Kinder weniger als im Vorjahr. Hierbei sind die Zahlen zum 31.12.2024 sowie vorausberechnete Werte für die noch nicht geborenen Kinder des Fachbereichs Statistik berücksichtigt. Die Anzahl der Kinder teilt sich in 4.875 Kinder unter drei Jahren (+37) und 6.397 Kinder über drei Jahren (-176) auf.
Der Trend der rückläufigen Kinderzahlen wird sich nach der Vorausberechnung des Fachbereichs Statistik auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Die in den nächsten Jahren geplanten Wohnungsbauprojekte werden gesondert betrachtet und berücksichtigt.
Die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren wurde beibehalten und liegt bei 52 Prozent; für Kinder ab drei Jahren wurde die Versorgungsquote wie im Vorjahr angekündigt auf 98 Prozent erhöht. Dies insbesondere, um Kindern mit Behinderung Rechnung zu tragen, für die in vielen Fällen eine Gruppenstärkenabsenkung zum Tragen kommt, so dass rein rechnerisch ein Kind zwei Plätze belegt. Die Versorgungsquote beschreibt, für welchen Anteil an Kindern ein Angebot vorgehalten werden muss, um bedarfsgerecht zu sein. Hieraus folgt, dass im KJ 2026/27 für Kinder unter drei Jahren 2.535 Plätze und für Kinder über drei Jahren 6.269 Plätze benötigt werden, um die Versorgungsquote zu erfüllen und damit ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Erstmals werden die noch im Bau befindlichen Einrichtungen nicht in die Versorgungsquote miteinbezogen, um ein realistischeres Bild über die tatsächlich vorhandenen Plätze zu erhalten. Die Plätze werden beim LVR angemeldet, um im Falle der Fertigstellung Betriebskosten zu erhalten. Mit 6.006 Plätzen für Kinder über drei Jahren und einer Quote von 93,87 Prozent wird die Zielquote nicht erreicht. Bei den Kindern unter drei Jahren beträgt die Anzahl der in die Versorgungsquote einbezogenen Plätze für das kommende Kindergartenjahr 2.459, was einer Versorgungsquote von 50,45 Prozent entspricht und damit ebenfalls die Zielquote nicht erreicht. Außerdem angemeldet werden weitere 296 Plätze für Kinder ab drei Jahren und 80 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Hierbei handelt es sich um die in den Anlagen zwei und drei grau hinterlegten Baumaßnahmen. Würden diese in die Versorgungsquote einbezogen, ergäben sich Versorgungquoten von 98,5 % und 52,1 %. Das nicht erreichen der Zielquote ist somit mit den nicht fertiggestellten Baumaßnahmen zu erklären.
Um insbesondere die Quote von knapp 94 Prozent bei den ab drei Jährigen zu erreichen, bieten die Träger im KJ 2026/27 insgesamt 230 Platzausweitungen an, davon acht für Kinder unter drei Jahren. Hierbei handelt es sich um Plätze, die im Rahmen der Betriebserlaubnis (§28 Abs. 2 KiBiz) nach den individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung verteilt auf viele Oberhausener KTE angeboten werden. Diese wurden mit den Trägern verhandelt, um die bereits anzumeldenden, aber noch nicht fertig gestellten Baumaßnahmen auszugleichen.
Die zusätzlichen Platzausweitungen sind für die freien Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährleistungsträger für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindergartenjahr, wie in den vergangenen KJ auch, zu 110 Prozent übernimmt.
In der Platzplanung enthalten ist ein Erweiterungsbau der Einrichtung der AWO an der Friesenstraße, mit dessen Bau begonnen werden kann, wenn es eine Zusage über eine investive Förderung gibt. Weiterhin werden Betriebskosten für drei Bauprojekte beantragt, die aber wie bereits beschrieben nicht in die Gesamtzahl der Plätze und die Berechnung der Versorgungsquote einbezogen wurden, diese sind in der Anlage grau hinterlegt. Insgesamt sind dies 376 Plätze, davon 80 Plätze u3 und 296 Plätze ü3. Nicht mehr beantragt werden Betriebsmittel für das Bauprojekt an der Hansastraße, da es hier zu keiner Zusammenarbeit mit einem Träger kommt.
Für die Platzplanung und insbesondere die Perspektive, wie viele Plätze zukünftig gebraucht werden, ist die Zahl der Kinder mit Behinderung, die einen Inklusionsplatz belegen, zu berücksichtigen, da in den meisten Fällen eine Gruppenstärkenabsenkung Anwendung findet. Die Zahl der Kinder mit Behinderung, die die entsprechende Anerkennung haben und für die BTHG-Mittel beantragt wurden/werden, beträgt im KJ 2026/27 248 (KJ 2025/26: 249, KJ 2024/25: 276, KJ 2023/24:284, KJ 2022/23: 263, KJ 2021/22: 219). Unterjährig wird sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kinder erweitern, wenn der Anspruch auf Eingliederungshilfe im laufenden Kindergartenjahr festgestellt wird oder beim LVR noch laufende Genehmigungsverfahren positiv beschieden werden. Die Finanzierung über eine erhöhte Kindpauschale wird dann durch Nachmeldung beim LVR zum 01.02. sowie zum 31.07. eines jeden Jahres sichergestellt. Sofern das Modell ‚Gruppenstärkenabsenkung‘ umgesetzt wird, müssen die Einrichtungen eine solche zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum nächsten KJ umsetzen. Sofern das Modell ‚zusätzliches Personal‘ umgesetzt wird, so muss auch dieses zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgehalten werden.
Weiterhin hat der Fachkräftemangel Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Platzangebotes. Der Mangel an Fachkräften zeigt sich bei der Inbetriebnahme von neuen Einrichtungen, die u.U. aus diesem Grund erst später oder zunächst in geringerem Umfang (Anzahl der Gruppen und/oder Stundenumfang) öffnen können sowie im laufenden Betrieb, da bereits geringe personelle Ausfälle auf Grund von Krankheit oder Urlaub zu Betreuungseinschränkungen führen können (vgl. Trägerübergreifender Leitfaden als Grundlage eines Ausfallmanagements in Oberhausener Kindertageseinrichtungen, Drucksache M/17/6056).
3. Zusammenfassung des Planungsergebnisses
Zusammengefasst sind mit der weiterentwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das KJ 2026/27 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:
Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze in Oberhausen beträgt 8.465. Für weitere 376 Plätze werden Betriebskosten beantragt.
Die Zahl der Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden KJ 6.006 Plätze. Das entspricht einer Versorgungsquote von 93,87 Prozent. Weitere 296 Plätze sollen mit Baumaßnahmen geschaffen werden. Dies würde die Versorgungsquote auf 98,5 Prozent heben.
Für Kinder unter drei Jahren werden 2.459 Plätze vorgehalten. Davon 1.213 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 1.246 Plätze in der Kindertagespflege. Das entspricht einer Versorgungsquote von 50,45 Prozent. Hier werden weitere 80 Plätze in Baumaßnahmen beantragt, mit deren Umsetzung die Versorgungsquote auf 52,1 Prozent steigt.
Das Platzangebot für Kinder mit Behinderung in inklusiver Betreuung ist im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben und umfasst 248 Plätze davon 4 Plätze für Kinder unter 3 Jahren.
In der Platzplanung enthalten sind ein Erweiterungsbau sowie drei Neu-/Umbauprojekte, für die zum jetzigen Zeitpunkt Betriebskosten zu beantragen sind.
Nach Beschlussfassung des Rates der Stadt zu den Angebotsprofilen Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das KJ 2026/27 sowie den 270 Kindertagespflegepersonen, die im Stadtgebiet Oberhausen tätig sind, wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie diese fristgerecht zum 15.03.2026 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist nicht vor Juni 2026 zu erwarten.
Über den Stand der aktuellen Ausbauplanung berichtet die Fachverwaltung wie gewohnt fortlaufend im Jugendhilfeausschuss.
Finanzielle Berücksichtigung im Haushaltsentwurf 2026
Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2026 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 74.391.220, - EUR berücksichtigt. Hierin enthalten sind sowohl die Mittelzuweisungen des Landes als auch der städtische Anteil zur Finanzierung. Die Finanzierung der Kindertagesbetreuungsangebote wird im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind beim Auftrag 310106010104 – Tagespflege unter der Kostenart 414200 – Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von insgesamt 1.987.670, - EUR veranschlagt, die unter der Kostenart 533110 – Leistungen Sozialhilfe an natürliche Personen außerhalb Einrichtungen zu verausgaben sind. Unter dieser Kostenart sind für das Haushaltsjahr 2026 insgesamt 21.396.880, - EUR berücksichtigt.
Die Zuschüsse vom Land ausschließlich für die KTE freier Träger können nicht genau beziffert werden. Auf der Grundlage der Zuschüsse vom Land für das KJ 2025/26, die in KiBiz.web nur als Gesamtzuschusssumme ausgewiesen werden und unter Einbezug der aktuellen Fortschreibungsrate nach §37 KiBiz kann näherungsweise ein Zuschuss des Landes in Höhe von 34.490.640, - EUR angenommen werden, die beim Auftrag 310106010101 – Betriebsführung unter der Kostenart 414200 – Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden veranschlagt wurden.
Ergänzend zum Formular zu finanziellen Konsequenzen im Haushalt sind noch einige Hinweise zu geben. Die Aufwendungen werden sich in den Jahren 2027 ff. verändern. Die Entwicklung ist aber von vielen Faktoren abhängig.
Die Fortschreibungsrate gemäß § 37 Kinderbildungsgesetz verändert sich jährlich. Bisher hat sie immer zu einer Erhöhung von Pauschalen und somit zur Erhöhung von Einnahmen und Ausgaben geführt, wobei die Ausgaben in höherem Maße steigen. Für das KJ 2026/27 gibt es erstmals eine negative Fortschreibungsrate von - 0,14 Prozent. Für das KJ 2025/26 beträgt die Fortschreibungsrate noch 9,49 Prozent.
Wie sich die KiBiz – Reform, die für das Jahr 2027 angekündigt ist, auf die Finanzierung auswirkt, kann aktuell nicht benannt werden.
Der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze wird sich perspektivisch sehr differenziert darstellen. Neben Stadtteilen, wo weitere Plätze gebraucht werden, wird es an anderer Stelle aufgrund der demografischen Entwicklung zu einer geringeren Nachfrage kommen.
Anlagen
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